13. Kammer verhandelt am 14.01.2014 Klage der Präsidentin der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenbaubehörde) gegen ihre befristete Abordnung an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW).

10.01.2014

Die Klägerin war seit dem 2001 Präsidentin des Straßenbauamtes, seit 2009 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BesGr. B 4). Im Oktober 2012 verfügte das MW die bis zum 30.06.2014 befristete Abordnung an das MW und übertrug ihr die Leitung eines Referats, die stellvertretende Leitung der Abteilung 3 und die Aufgaben einer neu eingerichteten Stabsstelle „Beauftragte für Investitions- und Planungsbeschleunigung sowie Bürgerbeteiligung“. Zur Begründung wurde angeführt, die Zusammenarbeit habe sich in den letzten Jahren zunehmend schwierig gestaltet. Betroffen davon seien auch die Zusammenarbeit und das Vertrauensverhältnis zwischen dem Land und dem Bund. Dabei sei es zu einem Glaubwürdigkeitsverlust des Landes gekommen.

Die Klägerin stellt dies in Abrede und macht geltend, die Übertragung der neuen Aufgaben sei nicht amtsangemessen.

Einen Antrag der Klägerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hatte das Gericht im Dezember 2012 abgelehnt.

Beginn der Verhandlung um 11.30 Uhr in Saal 3

Aktenzeichen: 13 A 6121/12