Al – Qaida – Terrorhelfer wehrt sich gegen die Rück-nahme seiner Einbürgerung – mündliche Verhandlung –

28.11.2012

Am Montag, den 03. Dezember 2012, 10.30 Uhr verhandelt die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 3, über die Klage eines wegen Unterstützung der Al-Qaida im Ausland verurteilten türkisch stämmigen Klägers gegen die am 03.03.2011 vom Landratsamt Böblingen verfügte Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband (Az.: 11 K 1038/12).

Der 1978 in Sindelfingen als türkischer Staatsangehöriger geborene Kläger war am 23.03.2006 eingebürgert worden. Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens bekannte er sich im September 2004 mit der Unterzeichnung der Loyalitätserklärung ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Zuletzt war der Kläger bei der Daimler AG als Lackierer am Standort Malaysia beschäftigt. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland Anfang 2009 wurde er festgenommen. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Kläger im Juli 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (der Al-Qaida) im Ausland. Das Urteil ist seit Mai 2011 rechtskräftig. Seine Klage gegen die Daimler AG auf Wiedereinstellung und Beschäftigung nahm der Kläger im Mai 2012 zurück (s. Pressemitteilungen des Landesarbeitsgerichts vom 09. und 24.05.2012)

Am 03.03.2011 nahm das Landratsamt Böblingen Einbürgerung des Klägers in den deutschen Staatsverband rückwirkend zum 23.03.2006 zurück. Zur Be-gründung wurde u.a. ausgeführt, der Kläger habe sich nach der Trennung von seiner deutschen Ehefrau verstärkt der wahhabitischen Glaubensrichtung des Islam zugewandt. Er habe spätestens seit Januar 2005 auf einer Hadsch (Pilgerfahrt) nach Saudi Arabien den kriegerischen Jihad unterstützen wollen. Seit Sommer 2005 habe er zu einer Gruppe gehört, die sich zum Ziel gesetzt habe, den Jihad der Al-Qaida mit Geld und Ausrüstungsgegenständen zu fördern und zu unterstützen. Hätte der Kläger dies wahrheitsgemäß bei seiner Einbürgerung mitgeteilt, wäre sein Einbürgerungsantrag abgelehnt worden.

Mit seiner hiergegen erhobenen Klage macht der Kläger geltend, die Rücknahme seiner Einbürgerung sei rechtswidrig. Seine Radikalisierung habe erst nach Abgabe seiner Loyalitätserklärung im September 2004 stattgefunden.

Die Verhandlung ist öffentlich.