Bahnlärm Oldenburg: Teilvergleich vor Bundesverwaltungsgericht

05.07.2012

In dem Klageverfahren, in dem die Stadt Oldenburg, zwei dort tätige Wohnungsunternehmen und mehrere Privatpersonen sich gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven in zwei Abschnitten nördlich von Oldenburg wenden, hat heute der Berichterstatter des zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig einen Erörterungstermin durchgeführt. Auf Vorschlag des Gerichts haben die Stadt Oldenburg und die Wohnungsunternehmen mit der beklagten Bundesrepublik und der Beigeladenen, der DB Netz AG, einen bereits zuvor erarbeiteten Vergleich abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die Bahn, den vom Anstieg des Bahnlärms betroffenen Anliegern am Streckenabschnitt im Stadtgebiet von Oldenburg einen vorgezogenen Lärmschutz zu gewähren. Dabei soll rechnerisch der aktive Schallschutz berücksichtigt werden, der im Falle eines Ausbaus der Bestandsstrecke insbesondere durch die Errichtung von Schallschutzwänden gewährt wird. Der Vergleich kann bis spätestens 6. August 2012 widerrufen werden. Die klagenden Privatpersonen haben einen Vergleich nicht abgeschlossen. Die Bahn hat denjenigen Klägern, deren Anwesen im Einwirkungsbereich der auszubauenden Bahnstrecke liegen, eine Lärmsanierung durch passiven Lärmschutz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zugesichert.

BVerwG 7 A 22.11