Demonstration „Alors on danse“ in Mainz – Eilantrag hat teilweise Erfolg

Der Eilantrag des Anmelders der für den Abend des 25.07.2014 in Mainz geplanten Demonstration „Alors on danse“, der sich gegen Auflagen der Stadt Mainz für die Versammlung gerichtet hat, hat vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz teilweise Erfolg gehabt.

Der Antragsteller hatte sich dagegen gewandt, dass nach den Auflagen der Demonstrationszug aus Sicherheitsgründen nicht durch die Augustinerstraße verlaufen darf, sondern die Weißliliengasse benutzen muss. Auch die Auflagen, die Beschallung durch Verstärkeranlagen auf den Lautsprecherwagen auf 70 dB(A) zu beschränken und die Größe der Transparente und Transparentstangen zu begrenzen, seien nicht gerechtfertigt, hatte der Antragsteller geltend gemacht.

Die Richter der 1. Kammer haben dem Antrag insofern stattgegeben, als sie die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Auflage über die Beschränkung der Größe der Transparente und Transparentstangen wiederhergestellt haben. Im Übrigen haben sie den Antrag abgelehnt, so dass die den Demonstrationsweg und die Beschallung betreffenden Auflagen zu beachten sind.