Eilantrag des NABU gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf erfolglos

18.03.2014

Mit Beschluss vom 18. März 2014 hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden einen Antrag des Naturschutzbund Deutschland (NABU) auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Errichtung von fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf abgelehnt.

Nach der Auffassung der entscheidenden Kammer fehlt es dem NABU an der erforderlichen Antragsbefugnis; der Antrag sei deshalb unzulässig. Der NABU könne sich insbesondere nicht auf das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berufen, weil für die umstrittenen Windenergieanlagen keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestanden habe und die standortbezogene Einzelfallprüfung des Antragsgegners insgesamt nachvollziehbar sei.

Keine Aussage hat die Kammer zu der Frage getroffen, ob die vom Betreiber u.a. zum Schutz der Weißstörche einzuhaltenden Nebenbestimmungen ausreichend sind.

(VG Minden, Beschluss vom 18. März 2014 – 11 L 706/13 –, nicht rechtskräftig)