Klagen wegen Polizeikessel in Heilbronn am 1. Mai 2011 – mündliche Verhandlung –

19.10.2012

Am Donnerstag, 25. Oktober 2012, 11.00 Uhr

verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 1, über Klagen gegen das Land Baden-Württemberg wegen polizeilicher Maßnahmen anlässlich der Versammlungen des (rechten) “Nationalen und Sozialen Aktionsbündnisses 1. Mai“ mit dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen!“, des “Heilbronner Bündnisses gegen Rechts“ unter Federführung des DGB mit dem Motto „Heilbronn sagt nein“ und des Herrn Trüten mit dem Motto „Heilbronn stellt sich quer“ am 1. Mai 2011 in Heilbronn (Az.: 1 K 711/12, 1 K 266/12 und 1 K 3428/11).

Die dem bürgerlichen/linken Lager zugehörenden fünf Kläger begehren die nachträgliche Feststellung, dass ihre Ingewahrsamnahme durch Polizeivollzugsbeamte auf dem Bahnhofsvorplatz am Vormittag des 1. Mai bis um ca.19.30 Uhr rechtswidrig war.

Die Kläger sind der Auffassung, ihre Ingewahrsamnahme sei rechtswidrig gewesen, weil sie daran gehindert worden seien, an den Kundgebungen der Bürgerlichen/Linken teilzunehmen. Sie seien an der Ausübung ihrer Grundrechte aus Art. 5 und 8 des Grundgesetzes beschränkt worden. Zwei der Kläger möchten zusätzlich festgestellt haben, dass auch die Herstellung von erkennungsdienstlichen Porträtaufnahmen rechtswidrig gewesen ist.

Die Verhandlung ist öffentlich.