Landesamt für Geologie und Bergbau – Direktor klagt gegen Ministerium

28.08.2014

Der Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau hat beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen eine an ihn gerichtete Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung erhoben.

In einem an den Kläger gerichteten Schreiben vom 09.07.2014 hat der Staatssekretär darauf Bezug genommen, dass das Ministerium die Spannungen im Landesamt für Geologie und Bergbau und deren Hintergründe mit Hilfe eines externen Unternehmens aufarbeiten möchte. Um diesen Klärungsprozess in den nächsten Wochen nicht zu gefährden, bitte er den Kläger, in diesem Zeitraum alle organisatorischen und personellen Maßnahmen zurückzustellen. Davon sollen auch alle derzeit laufenden Stellenausschreibungen betroffen sein. Dringende Maßnahmen sowie allgemeine Anordnungen wie Hausmitteilungen möge der Kläger vorher mit der Zentralabteilung des Ministeriums abstimmen.

Hiergegen wendet sich der Kläger. Die Verfügung beschneide ihn erheblich in seinen Amtsführungsbefugnissen und beinhalte ein vorübergehendes Amtsführungsverbot, für das es keine rechtliche Grundlage gebe, macht er im Wesentlichen geltend.