Mündliche Verhandlung über den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Weser am 15. und 16. Mai 2013

29.01.2013

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am

15. und 16. Mai 2013

über die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest vom 15. Juli 2011 für den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser durch die Anpassung der Unterweser von Weser-km 8 bis Weser-km 65 und die Anpassung der Außenweser von Weser-km 65 bis Weser-km 130 an die Entwicklung im Schiffsverkehr mündlich verhandeln (BVerwG 7 A 20.11). Falls erforderlich, wird die mündliche Verhandlung am 17. Mai 2013 fortgesetzt werden.

Der BUND macht u.a. geltend, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung fehlerhaft durchgeführt worden sei und dass der Planfeststellungsbeschluss gegen zwingendes europäisches und deutsches Habitatschutzrecht sowie gegen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und der Wasserrahmenrichtlinie verstoße. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest hat die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses auf Anregung des Gerichts ausgesetzt (vgl. Pressemitteilung Nr. 110/2012).

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird in einem späteren Verkündungstermin ergehen, der am Ende der mündlichen Verhandlung bekannt gegeben wird.

Anhängig sind außerdem drei Klagen von Landwirten (BVerwG 7 A 15.11 – 17.11) und eine Klage der Gemeinde Stadland (BVerwG 7 A 21.11) gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Weser. In diesen Verfahren haben die Beteiligten mitgeteilt, weitere Vergleichsverhandlungen führen zu wollen. Für den Fall, dass die Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, strebt der Senat an, über diese Klagen im 4. Quartal 2013 mündlich zu verhandeln.