Verwaltungsrecht neu

Rechtsanwalt Tobias Friedrich – Vision und Mission

Tobias Friedrich bearbeitet nahezu ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

Herr Friedrich hatte sich ursprünglich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und arbeitete damals in einer der führenden Arbeitsrechtskanzleien in Berlin mit. Als Tobias Friedrich allerdings persönlich von einer Behördenentscheidung betroffen wurde und es durch gerichtliche Inanspruchnahme erfolgreich gelang, die Behördenentscheidung aufzuheben, stand für ihn fest aus seinem Beruf eine Berufung zu machen. Fortan verschrieb er sich der ausschließlichen Interessensvertretung von Bürgern, Verbänden und Unternehmen gegenüber Behörden. Dabei stellte Herr Friedrich schnell fest, dass insbesondere in kommunalen Angelegenheiten, persönliche bzw. politische Animositäten oftmals auf dem Rücken des Gesetzes ausgetragen werden. Hier bewirkten persönliche Gespräche mit Bürgermeistern oft mehr, als die juristische Konfrontation. Außerdem zeigte sich, dass durch die anwaltliche Hilfe bereits in frühem Stadium, rechtzeitig die richtigen Weichen gestellt werden konnten. Mittlerweile macht das Verwaltungsrecht den Hauptanteil der anwaltlichen Tätigkeit von Tobias Friedrich aus. Dabei hat er Verfahren aus vielen Teilen des Landes begleitet, zum Teil auch finanzstarke und medienwirksame Vorhaben. Herr Friedrich ist politisch nicht aktiv und garantiert auch damit seine Unabhängigkeit im Interesse Ihres Anliegens.

Das Tätigkeitsfeld von Tobias Friedrich erstreckt sich auf das gesamte Öffentliche Recht. Herr Friedrich ist Ihnen bei außergerichtlichen Lösungen der Probleme ebenso behilflich wie auch im Widerspruchs- und Klageverfahren unter Maßgabe sämtlicher europarechtlicher Vorgaben. Er vertritt Sie deutschlandweit vor Gericht. Tobias Friedrich ist u.a. Mitglied im Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer.

Gemeinderecht/Kommunalrecht

Der Gemeinderat als das Herz der Gemeinde und der Bürgermeister als dessen Verstand, so sehen sich die Organe der Gemeinde manchmal selbst.

In rechtlicher Hinsicht ist jedenfalls der Gemeinerat für alle wesentlichen Entscheidungen zuständig, in allen übrigen Angelegenheiten ist es der Bürgermeister. Er vertritt die Gemeinde.

Dabei sind Konflikte untereinander, wie auch gegenüber Bürgern und Unternehmen alltäglich.

Herr Friedrich prüft neben der Rechtslage, vor allem die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung. Diese einvernehmliche Lösung bietet sich in kommunalen Streitfragen vor allem deshalb an, da hier nahezu jede Entscheidung von politischen Motiven getragen ist. Diese bieten Gelegenheit zur Diskussion. Nirgendwo sonst erzielt ein persönliches Gespräch mehr Wirkung als ein langwieriger, allein unter juristischen Gesichtspunkten geführter, Schriftverkehr.

Eine einvernehmliche Lösung gelingt aber nur dann, wenn juristische Konsequenzen im Streitfalle aufgezeigt werden.

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht gelingen, so verhilft Ihnen Herr Friedrich jedenfalls gerichtlich zu Ihrem Recht.

Dabei werden ausschließlich Interessen von Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden vertreten.

Baurecht

Für die Umsetzung fast aller Bauvorhaben ist das öffentliche Baurecht die Grundlage.

Tobias Friedrich prüft die Vereinbarkeit Ihres Vorhabens mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht unter Berücksichtigung aller Problemstellungen.

Daneben führt er Verhandlungen mit Behörden und Dritten (z.B. Nachbarn) um Ihrem Genehmigungsverfahren bereits in frühem Stadium zum Erfolg zu verhelfen.

Wenn Sie von kommunalen Entscheidungen aller Art, sei es dem Aufstellen eines Bebauungsplanes, der Baulandumlegung oder der Ausübung eines Vorkaufsrechts betroffen werden, ist Herr Friedrich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Darüber hinaus vertritt er Sie in allen übrigen baurechtlichen Angelegenheiten.

Erschließungsrecht

Selbst unter Verwaltungsjuristen stellt das Erschließungsrecht ein Teilrechtsgebiet dar, welches vertiefter spezifischer Kenntnisse bedarf, damit sich einem der Zugang zu diesem Rechtsgebiet im wahrsten Sinne des Wortes erschließt.

Dabei betrifft ein Erschließungsbeitragsbescheid nicht nur Bauherren eines Neubaugebiets, deren Grundstücke tatsächlich erstmalig erschlossen werden, sondern auch Hausbesitzer deren Grundstücke seit Jahrzehnten mutmaßlich erschlossen scheinen. Diese sehen sich mit der Begründung der Gemeinde konfrontiert, dass die Erschließungsanlage nun erstmals endgültig hergestellt worden sei.

Da Erschließungsbeitragbescheide sehr fehleranfällig sind, prüft Herr Friedrich Ihre Kostenheranziehung unter sämtlichen Gesichtspunkten.

Auch in allen sonstigen erschließungsrechtlichen Fragen hilft er Ihnen weiter.

Gewerberecht

Im besten Fall sehen sich Gewerbetreibende mit Auflagen konfrontiert. Im schlimmsten Falle, und diese sind am häufigsten, droht der Entzug der Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes.

Auch bei begründetem Anlass ist dabei regelmäßig die Einlegung von Rechtsmitteln geboten.

Selbst im ungünstigsten Fall, bei der die Behörde sämtlich Register gezogen hat, gelingt es Herrn Friedrich hierdurch einen zeitlichen Aufschub von mindestens etwa einem halben Jahr zu erreichen.

In dieser Zeit entspricht der zu erzielende Umsatz oftmals einem Vielfachen von dem, was bei einem negativen Verfahrensausgang an Anwalts- und Verfahrenskosten anfällt. In aller Regel wird die Behörde in diesen Fällen auch nicht anwaltlich vertreten, was wiederum die Verfahrenskosten klein hält.

Dieser Zeitraum kann auch dazu genutzt werden, sich beruflich neu aufzustellen.

Gaststättenrecht

Gaststätten und deren Anwohner pflegen oftmals ein angespanntes Verhältnis.
Verantwortlich dafür sind in den meisten Fällen Dritte, namentlich die Gäste.

Das Gaststättenrecht versucht einen Ausgleich dieser gegensätzlichen Interessen anzustreben.

Herr Friedrich vertritt Ihre Interessen nicht allein aus gaststättenrechtlichen Erwägungen, sondern verknüpft diese mit bau- und immissionsschutzrechtlichen Belangen, um somit für Sie eine optimale Lösung erzielen zu können.

Polizeirecht / Ordnungsrecht

Polizeirecht im Verwaltungsrecht regelt die Abwehr von Gefahren, d.h. von drohendem Schaden. Es ist also auf die Zukunft gerichtet, im Gegensatz zum Strafrecht, bei dem der Blick auf die Vergangenheit, die zurückliegende Straftat, gerichtet ist.

Weiterer Anknüpfungspunkt für ein polizeirechtliches Einschreiten, und dabei muss es sich nicht nur um Polizeibeamte handeln (Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde), ist, dass sich Ihr Handeln primär gegen einen Störer richten muss, also jemandem der gegen Vorschriften verstößt.

Diese Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind mannigfaltig und reichen von einfachen Aufforderungen bis zur Zerstörung von Sachen.
Sollten Sie von einer polizeirechtlichen Maßnahme betroffen sein, so prüft Herr Friedrich ob diese gerechtfertigt war bzw. Sie dem geforderten Verhalten nachkommen müssen.

Gegebenenfalls lässt er die Rechtswidrigkeit der Maßnahme gerichtlich feststellen.

Weitere Teilgebiete

Herr Friedrich vertritt Ihre Interessen u.a. in folgenden Rechtsgebieten:

  • Abfallrecht
  • Bodenschutzrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Naturschutzrecht
  • Straßenrecht
  • Umweltverwaltungsrecht
  • Versammlungsrecht
  • Wasserrecht