VG Koblenz: Umleitungsstrecke in Meisenheim darf weiter Befahren werden.

30.04.2014

Wegen Straßenbauarbeiten ist zurzeit die als Zubringer zur Glantal-Klinik dienende Straße „Liebfrauenberg“ in Meisenheim für den Verkehr gesperrt. Die von der Verbandsgemeinde Meisenheim für die Dauer der Bauphase eingerichtete Umleitungsstrecke führt durch das Neubaugebiet „An der Mälzerei“. Dagegen wendet sich ein betroffener Anwohner mit seinem beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellten Eilantrag. Er sieht seine Anliegerrechte in unzumutbarer Weise durch Lärmbelästigungen und Staubentwicklung infolge des durch die Umleitung erhöhten Verkehrsaufkommens beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen könnten überdies vermieden werden, wenn die Umleitung über eine Alternativstrecke geführt würde, die bewohntes Gebiet meidet.

Der Eilantrag hatte keinen Erfolg. Die Einrichtung der Umleitungsstrecke, so die Koblenzer Richter, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung dürften die Straßenverkehrsbehörden den Verkehr zur Durchführung von Bauarbeiten im Straßenraum umleiten. Die Anliegerrechte des Antragstellers seien in angemessenem Umfang durch eine teilweise Einbahnregelung, Beschränkung auf Fahrzeuge bis maximal 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, Einrichtung einer 20 km/h-Zone, Aufstellung entsprechender Warnschilder und Bodenschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung berücksichtigt worden. Einer übermäßigen Staubentwicklung werde durch Bewässerung des unbefestigten Teils der Umleitungsstrecke begegnet. Der vom Antragsteller angesprochenen Alternativstrecke, die über weitgehend nicht ausreichend befestigte Wirtschaftswege führe, stünden Belange des Rettungsdienstes und der Sicherheit des Verkehrs entgegen. Hinzu komme, dass die Umleitung ohnehin zeitlich begrenzt sei und der Antragsteller lediglich ein Verkehrsaufkommen hinnehmen müsse, das für die Anwohner der gesperrten Straße „Liebfrauenberg“ sonst üblich sei.

Gegen diese Entscheidung kann der Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 24. April 2014, 5 L 302/14.KO)

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