Gemeindevertretung Wölfersheim muss Akteneinsichtsausschuss einrichten

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit Beschluss vom 25. Februar 2019, der den Beteiligten jetzt bekannt gegeben wurde, entschieden, dass die Gemeindevertretung Wölfersheim auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Akteneinsichtsausschuss betreffend das Vorhaben der Planung und Errichtung des REWE-Logistikzentrums einrichten muss.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Gemeindevertretung Wölfersheim hat, so die Kammer, zu Recht die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses verlangt. So obliege der Gemeindevertretung nach § 50 Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung – HGO – die Überwachung der gesamten Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Gemeindevorstandes. Sofern daher eine Fraktion zu diesem Zweck die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses beantrage, dürfe die Gemeindevertretung dies nicht ablehnen. Die der Gemeindevertretung obliegende Überwachung der Verwaltung beschränke sich auch nicht auf bereits abgeschlossene Vorgänge, sondern betreffe auch die laufende Verwaltung. Beschränkt werde das Recht der Gemeindevertretung auf Überwachung der Verwaltung durch einen Akteneinsichtsausschuss allenfalls, wenn dies sich als rechtsmissbräuchlich darstelle oder die Aufgabenerfüllung der Verwaltung unzumutbar eingeschränkt würde. Dafür seien aber keine Anhaltspunkte ersichtlich. Auch Geheimhaltungsbedenken sprächen nicht gegen einen Akteneinsichtsausschuss, da jeder Gemeindevertreter grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sei.

Der Beschluss (vom 25. Februar 2019, 8 L 653/19.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.