Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart

Das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich erstreckt sich beinahe auf das gesamte Öffentliche Recht. Er hilft Ihnen bei außergerichtlichen Lösungen und bei Widerspruchs- und Klageverfahren. Herr Friedrich ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt Tobias FriedrichFachanwalt Tobias Friedrich lebt und liebt seine Arbeit!

„Nur in dem was man gerne macht, wird man gut und nur in dem was man mit tiefer Erfüllung verfolgt, kann man sehr gut werden.“

Viele Juristen werden mangels Alternativen Rechtsanwalt. Nur wenige streben die Anwaltstätigkeit bereits während Ihres Studiums oder gar davor an. Herr Friedrich wusste schon vor Beginn des Studiums, dass er einmal später als freiberuflicher Rechtsanwalt arbeiten möchte.

Herr Friedrich hatte sich im Studium und Referendariat noch auf das Arbeitsrecht spezialisiert und arbeitete 2009 in einer renommierten Arbeitsrechtskanzlei in Berlin mit. Als er zu dieser Zeit allerdings persönlich von einer Behördenentscheidung betroffen wurde und es durch gerichtliche Inanspruchnahme erfolgreich gelang, die Behördenentscheidung aufzuheben, stand für ihn fest, aus seinem Beruf eine Berufung zu machen.

Fortan verschrieb er sich seit 2010 der ausschließlichen Interessenvertretung von Bürgern und Unternehmen gegenüber Behörden. Dabei stellte Herr Friedrich schnell fest, dass insbesondere in kommunalen Angelegenheiten, persönliche bzw. politische Animositäten oftmals auf dem Rücken des Gesetzes ausgetragen werden. Hier bewirkten persönliche Gespräche mit Bürgermeistern oder Amtsleitern oft mehr, als die juristische Konfrontation. Außerdem zeigte sich, dass durch die anwaltliche Hilfe bereits in frühem Stadium, noch rechtzeitig die richtigen Weichen gestellt werden konnten. Dieser An- und Einsatz zeichnet ihn aus.

Wenn sich die juristische Konfrontation jedoch nicht mehr vermeiden lässt, dürfen Sie auf eine Interessenvertretung mit höchster juristischer Expertise und Qualifikation vertrauen. Herr Friedrich hat in der Vergangenheit mit über 3.500 bearbeiteten Mandaten im Verwaltungsrecht auch die hierfür notwendige Erfahrung gesammelt, die Sie erwarten dürfen. Neben der fachlichen Kompetenz dürfen Sie jedoch etwas erwarten, dass nicht durch Erfahrung und Wissen erworben werden kann: die eingangs zitierte Leidenschaft.

Fachanwalt Tobias Friedrich hat in der Vergangenheit erfolgreich größeren Unternehmen, mittelständigen Unternehmen und Bürgern helfen können, sehr oft auch in existenziellen Angelegenheiten. Dabei hat er Verfahren aus vielen Teilen des Landes begleitet, zum Teil auch finanzstarke und medienwirksame Vorhaben.
Herr Friedrich ist politisch nicht aktiv und garantiert auch damit seine Unabhängigkeit im Interesse Ihres Anliegens.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Das Tätigkeitsfeld von Tobias Friedrich erstreckt sich beinahe auf das gesamte Verwaltungsrecht. Herr Friedrich ist Ihnen bei außergerichtlichen Lösungen der Probleme ebenso behilflich wie auch im Widerspruchs- und Klageverfahren . Er vertritt Sie deutschlandweit vor Gericht. Herr Friedrich ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Der Gemeinderat als das Herz der Gemeinde und der Bürgermeister als dessen Verstand, so sehen sich die Organe der Gemeinde manchmal selbst.

In rechtlicher Hinsicht ist jedenfalls der Gemeinderat für alle wesentlichen Entscheidungen zuständig, in allen übrigen Angelegenheiten ist es der Bürgermeister. Er vertritt die Gemeinde.

Dabei sind Konflikte untereinander, wie auch gegenüber Bürgern und Unternehmen alltäglich.

Herr Friedrich prüft neben der Rechtslage, vor allem die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung. Diese einvernehmliche Lösung bietet sich in kommunalen Streitfragen vor allem deshalb an, da hier nahezu jede Entscheidung von politischen Motiven getragen ist. Diese bieten Gelegenheit zur Diskussion. Nirgendwo sonst erzielt ein persönliches Gespräch mehr Wirkung als ein langwieriger, allein unter juristischen Gesichtspunkten geführter, Schriftverkehr.

Eine einvernehmliche Lösung gelingt aber nur dann, wenn juristische Konsequenzen im Streitfalle aufgezeigt werden.

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht gelingen, so verhilft Ihnen Herr Friedrich gerichtlich zu Ihrem Recht.

Dabei werden ausschließlich Interessen von Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden vertreten.

Für die Umsetzung fast aller Bauvorhaben ist das öffentliche Baurecht die Grundlage.

Tobias Friedrich prüft die Vereinbarkeit Ihres Vorhabens mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht unter Berücksichtigung aller Problemstellungen.

Daneben führt er Verhandlungen mit Behörden und Dritten (z.B. Nachbarn) um Ihrem Genehmigungsverfahren bereits in frühem Stadium zum Erfolg zu verhelfen.

Wenn Sie von kommunalen Entscheidungen aller Art, sei es dem Aufstellen eines Bebauungsplanes, der Baulandumlegung oder der Ausübung eines Vorkaufsrechts betroffen werden, ist Herr Friedrich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Darüber hinaus vertritt er Sie in allen übrigen baurechtlichen Angelegenheiten.

Selbst unter Verwaltungsjuristen stellt das Erschließungsrecht ein Teilrechtsgebiet dar, welches vertiefter spezifischer Kenntnisse bedarf, damit sich einem der Zugang zu diesem Rechtsgebiet im wahrsten Sinne des Wortes erschließt.

Dabei betrifft ein Erschließungsbeitragsbescheid nicht nur Bauherren eines Neubaugebiets, deren Grundstücke tatsächlich erstmalig erschlossen werden, sondern auch Hausbesitzer deren Grundstücke seit Jahrzehnten mutmaßlich erschlossen scheinen. Diese sehen sich mit der Begründung der Gemeinde konfrontiert, dass die Erschließungsanlage nun erstmals endgültig hergestellt worden sei.

Da Erschließungsbeitragbescheide sehr fehleranfällig sind, prüft Herr Friedrich Ihre Kostenheranziehung unter sämtlichen Gesichtspunkten.

Auch in allen sonstigen erschließungsrechtlichen Fragen hilft er Ihnen weiter.

Im besten Fall sehen sich Gewerbetreibende mit Auflagen konfrontiert. Im schlimmsten Falle, und diese sind am häufigsten, droht der Entzug der Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes.

Auch bei begründetem Anlass ist dabei regelmäßig die Einlegung von Rechtsmitteln geboten.

Selbst im ungünstigsten Fall, bei der die Behörde sämtlich Register gezogen hat, gelingt es Herrn Friedrich hierdurch einen zeitlichen Aufschub von mindestens etwa einem halben Jahr zu erreichen.

In dieser Zeit entspricht der zu erzielende Umsatz oftmals einem Vielfachen von dem, was bei einem negativen Verfahrensausgang an Anwalts- und Verfahrenskosten anfällt. In aller Regel wird die Behörde in diesen Fällen auch nicht anwaltlich vertreten, was wiederum die Verfahrenskosten klein hält.

Dieser Zeitraum kann auch dazu genutzt werden, sich beruflich neu aufzustellen.

Gaststätten und deren Anwohner pflegen oftmals ein angespanntes Verhältnis. Verantwortlich dafür sind in den meisten Fällen Dritte, namentlich die Gäste.

Das Gaststättenrecht versucht einen Ausgleich dieser gegensätzlichen Interessen anzustreben.

Herr Friedrich vertritt Ihre Interessen nicht allein aus gaststättenrechtlichen Erwägungen, sondern verknüpft diese mit bau- und immissionsschutzrechtlichen Belangen, um somit für Sie eine optimale Lösung erzielen zu können.

Herr Friedrich hat sich in den letzten Jahren intensivste Kenntnisse im Bereich des Prüfungsrechts erarbeitet. Er hat in der Vergangenheit erfolgreich Prüfungsordnungen angegriffen und Lehrlingen, Meistern, Studenten und Referendaren zum erfolgreichen Prüfungsabschluss verholfen. Er wurde sogar in der Vergangenheit von Fachanwälten im Verwaltungsrecht weiterempfohlen. Das Prüfungsrecht gehört zu den Rechtsgebieten, bei denen sich der rechtliche Vortrag besonders entscheidend auf das Ergebnis auswirkt. Was hier nicht gerügt und übersehen wird, bleibt auch im späteren Gerichtsverfahren unberücksichtigt.

Herr Friedrich vertritt Ihre Interessen u.a. in folgenden Rechtsgebieten:

  • Abfallrecht
  • Bodenschutzrecht
  • Immissionsschutzrecht Rechtsanwalt Friedrich begleitet Ihr Genehmigungsverfahren als Betreiber bspw. einer Windkraftanlage oder veranlasst die erforderlichen Schritte gegen eine solche Anlage, wenn Sie davon betroffen werden.
  • Naturschutzrecht
  • Straßenrecht
  • Umweltverwaltungsrecht
  • Vergaberecht
  • Versammlungsrecht
  • Wasserrecht