• Anwaltskanzlei Bunzel und Friedrich in Stuttgart <br /><span style="font-size:12pt;">– vom Justizministerium BW anerkannte <a href="guetestelle"  class="font-size:12pt;">Gütestelle</a> –</span>

Anwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

Read More

administrative law

The specialized law office Friedrich welcomes you.

Read More

Die Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Friedrich ist am 01.03.2019 in das neue SkyLoop Business Center an den Stuttgarter Flughafen umgezogen. Damit sind wir für Sie noch schneller zu erreichen. Auch die neue Zweigstelle vor der Insel Sylt ist so nur einen Flug weit von entfernt.

Über uns:

Seit über 14 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 3.800 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.
Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.
Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.
Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

2017 begann Rechtsanwalt Tobias Friedrich gezielt amerikanische und ausländische Unternehmen gegenüber deutschen Behörden zu vertreten. Wenn Sie beabsichtigen nach Deutschland zu expandieren, so kümmert sich Rechtsanwalt Tobias Friedrich um sämtliche erforderliche Genehmigungen und Formalitäten in Deutschland administrative law.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Streit um Feriensprachkurs für Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen

Die Voraussetzungen für die Durchführung und Teilnahme an einem von einer örtlichen Volkshochschule in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung angebotenen Feriensprachkurs ergeben sich aus einer dazu abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Das folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Förderung der deutschen Sprache von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit fehlenden oder geringen Deutschkenntnissen werden seit 2009 an den örtlichen Volkshochschulen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien bei Bedarf Deutschsprachkurse durchgeführt. Ziel der Feriensprachkurse ist es, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in Ergänzung zur innerschulischen Sprachförderung beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen. Die Bedarfsfeststellung und Meldung zu den Kursen obliegt den Schulen. Die betroffene Volkshochschule hatte den für die Osterferien 2025 geplanten Feriensprachkurs im März 2025 wegen nicht erreichter Mindestteilnehmeranzahl abgesagt. Die schulpflichtigen Antragsteller, die mangels Sprachförderbedarf von ihren Schulen nicht bei der örtlichen Volkshochschule für den Osterferienkurs 2025 angemeldet wurden, wandten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Koblenz, um die Durchführung des Feriensprachkurses in den Osterferien und ihre Teilnahme daran zu erreichen.

Der Eilantrag hatte keinen Erfolg. Die Antragsteller hätten keinen Anspruch auf Durchführung des Feriensprachkurses in den Osterferien und folglich auch keinen Anspruch auf Teilnahme daran, so die Koblenzer Richter. Beide erfüllten nicht die für die Feriensprachkurse geltenden Vorgaben in der Rahmenvereinbarung. Für den Deutsch-Sprachkurs in den Osterferien seien innerhalb der Anmeldefrist nicht genügend Teilnehmer gemeldet worden. Insoweit komme es maßgeblich auf die schulischen Anmeldungen und nicht die privaten oder Benachrichtigungen durch Dritte an. Ferner gehörten die Antragsteller nicht zu der Gruppe von Schülern, für welche die Feriensprachkurse gedacht seien. Für einen Antragsteller folge dies bereits daraus, dass er in der Vergangenheit vier Kurse absolviert habe, obwohl nur eine Wiederholung vorgesehen sei. Zudem gehörten beide Antragsteller nicht zu den vorrangig zu berücksichtigenden Schülern, weil sie sich deutlich länger als ein Jahr in Deutschland aufhielten. Sie fielen auch nicht unter die Zielgruppe für die Feriensprachkurse. Es sollten Schüler mit schwachen oder gar keinen Deutschkenntnissen gefördert werden. Die mit der Bedarfsfeststellung betrauten Schulen hätten bei den Antragstellern keinen entsprechenden Sprachförderbedarf gesehen. Diese Einschätzung hätten sie nicht erschüttert.