• Anwaltskanzlei Bunzel und Friedrich in Stuttgart <br /><span style="font-size:12pt;">– vom Justizministerium BW anerkannte <a href="guetestelle"  class="font-size:12pt;">Gütestelle</a> –</span>

Anwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

Read More

administrative law

The specialized law office Friedrich welcomes you.

Read More

Die Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Friedrich ist am 01.03.2019 in das neue SkyLoop Business Center an den Stuttgarter Flughafen umgezogen. Damit sind wir für Sie noch schneller zu erreichen. Auch die neue Zweigstelle vor der Insel Sylt ist so nur einen Flug weit von entfernt.

Über uns:

Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.
Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.
Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.
Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

2017 begann Rechtsanwalt Tobias Friedrich gezielt amerikanische und ausländische Unternehmen gegenüber deutschen Behörden zu vertreten. Wenn Sie beabsichtigen nach Deutschland zu expandieren, so kümmert sich Rechtsanwalt Tobias Friedrich um sämtliche erforderliche Genehmigungen und Formalitäten in Deutschland administrative law.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Berufungen der Mercedes-Benz AG nicht zugelassen – Kraftfahrt-Bundesamt darf Rückrufbescheide herausgeben

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am Montag (26. Mai 2025) die Anträge auf Zulassung der Berufung der Mercedes-Benz AG im Zusammenhang mit der Herausgabe von Informationen bezüglich möglicherweise unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren abgelehnt. Mit ihren Anträgen hatte die Mercedes-Benz AG die Änderung von 13 Urteilen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts aus Oktober 2023 und Januar 2024 erreichen wollen, mit denen schon ihre Klagen gegen die vom Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigte Herausgabe der sogenannten Rückrufbescheide an verschiedene Privatpersonen abgewiesen worden waren.

Zur Begründung führte der Senat im Wesentlichen aus, dass es keine durchgreifenden Zweifel an der Richtigkeit der Urteile des Verwaltungsgerichts gebe. Danach hätten die betreffenden Privatpersonen einen Auskunftsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz. Die Mercedes-Benz AG habe nicht überzeugend dargelegt, dass über die geschwärzten Inhalte hinaus weitere schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Bescheiden enthalten seien. Außerdem überwiege das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe bzw. Offenbarung der Rückrufbescheide im Zusammenhang mit dem sogenannten „Abgas-Skandal“ das Geheimhaltungsinteresse der Automobilherstellerin.

Hintergrund ihrer Klagen waren Anträge mehrerer Privatpersonen auf Herausgabe der Rückruf- bzw. Ergänzungsbescheide. Hierbei handelt es sich um nachträgliche Regelungen des Kraftfahrt-Bundesamts wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen (so genannter geregelter Kühlmittelthermostaten) bei Dieselmotoren. Betroffen waren zunächst Fahrzeuge der Typen Mercedes-Benz GLK 220 mit Dieselmotor OM651 der Emissionsklasse Euro 5 und Mercedes-Benz Vito mit Dieselmotor OM622 der Emissionsklasse Euro 6b. In den Ergänzungsbescheiden wurden die nachträglichen Anordnungen auf weitere Fahrzeugtypen ausgedehnt.

Zusätzlich wehrte sich die Mercedes-Benz AG vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Herausgabe der Informationen vor Rechtskraft der Urteile mit insgesamt 13 Eilverfahren. Dem erteilte der 6. Senat ebenfalls eine Absage und lehnte am Montag sowohl die Anträge auf Zulassung der Berufung als auch die Eilanträge ab.

Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar.