• Anwaltskanzlei Bunzel und Friedrich in Stuttgart <br /><span style="font-size:12pt;">– vom Justizministerium BW anerkannte <a href="guetestelle"  class="font-size:12pt;">Gütestelle</a> –</span>

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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administrative law

The specialized law office Friedrich welcomes you.

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Die Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Friedrich ist am 01.03.2019 in das neue SkyLoop Business Center an den Stuttgarter Flughafen umgezogen. Damit sind wir für Sie noch schneller zu erreichen. Auch die neue Zweigstelle vor der Insel Sylt ist so nur einen Flug weit von entfernt.

Über uns:

Seit über 14 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 3.800 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.
Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.
Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.
Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

2017 begann Rechtsanwalt Tobias Friedrich gezielt amerikanische und ausländische Unternehmen gegenüber deutschen Behörden zu vertreten. Wenn Sie beabsichtigen nach Deutschland zu expandieren, so kümmert sich Rechtsanwalt Tobias Friedrich um sämtliche erforderliche Genehmigungen und Formalitäten in Deutschland administrative law.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

MDR muss Wahlwerbespot der PARTEI ausstrahlen

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) muss den von der PARTEI eingereichten Wahlwerbe- spot »Die Machtergreifung« ausstrahlen. Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Ver-waltungsgerichts Leipzig vom 20. August 2024, mit dem der MDR bereits zur Ausstrahlung der für den 22. August 2024 um 12.57 Uhr vorgesehenen Wahlwerbung verpflichtet worden war, hat der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Beschluss vom heutigen Tage zurückgewiesen.

Der MDR hatte mit seiner Beschwerde geltend gemacht, dass entgegen der Ansicht des Ver-waltungsgerichts mit dem Wahlwerbespot »Die Machtergreifung« in evidenter und ins Gewicht fallender Weise gegen Strafvorschriften (§ 131 StGB Gewaltdarstellung und § 140 StGB und Billigung von Straftaten) verstoßen werde, weil mit dem Erschießen von AfD-Wählern durch die Protagonisten des Spots eine Verharmlosung solcher Gewalttätig- keiten ausgedrückt werde.

Dem ist der Senat nicht gefolgt. Die im Wahlwerbespot thematisierte Erschießung von (ver-meintlichen) AfD-Wählern erfülle die vom MDR bezeichneten Straftatbestände bereits des-halb nicht, weil es sich erkennbar um Satire handle. Der Wahlwerbespot setze sich aus dem hörspielartigen Dialog eines Ehepaars einerseits und dem Schlusssatz (»Bevor es zu spät ist: Wählen Sie die PARTEI.«) andererseits zusammen. Der Dialog des Ehepaars sei satirisch stark überzeichnet, was sich insbesondere in der deutlichen Überreaktion der Eheleute auf die Nachricht von der Vereidigung der neuen Regierung zeige, den geäußerten Beleidi- gungen sowie dem übertriebenen Dialekt der Sprecher. Die satirische Übertreibung zeige sich auch in besonderem Maße in der als unnatürlich verstellt empfundenen Stimme der Ehefrau. Für einen unbefangenen Hörer dränge sich der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs geradezu auf und werde mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt.

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.