• Anwaltskanzlei Bunzel und Friedrich in Stuttgart <br /><span style="font-size:12pt;">– vom Justizministerium BW anerkannte <a href="guetestelle"  class="font-size:12pt;">Gütestelle</a> –</span>

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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administrative law

The specialized law office Friedrich welcomes you.

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Die Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Friedrich ist am 01.03.2019 in das neue SkyLoop Business Center an den Stuttgarter Flughafen umgezogen. Damit sind wir für Sie noch schneller zu erreichen. Auch die neue Zweigstelle vor der Insel Sylt ist so nur einen Flug weit von entfernt.

Über uns:

Seit über 13 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 3.500 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.
Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.
Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.
Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

2017 begann Rechtsanwalt Tobias Friedrich gezielt amerikanische und ausländische Unternehmen gegenüber deutschen Behörden zu vertreten. Wenn Sie beabsichtigen nach Deutschland zu expandieren, so kümmert sich Rechtsanwalt Tobias Friedrich um sämtliche erforderliche Genehmigungen und Formalitäten in Deutschland administrative law.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgreich

Die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat heute in einem Klageverfahren des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (Az. 3 A 332/20) mündlich verhandelt. Beigeladen waren die zum Volkswagen-Konzern gehörenden Automobilhersteller Volkswagen AG, Audi AG und SEAT S.A. Die Beigeladenen produzierten unter anderem Fahrzeuge, in denen Dieselmotoren des für den Volkswagen-Konzern unter Verantwortung der beigeladenen Volkswagen AG entwickelten Typs EA 189 Euro 5 verbaut sind.

Die Kammer hat entschieden, dass die im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgte Freigaben für insgesamt 62 verschiedene ältere Fahrzeugtypen der Beigeladenen mit dem o.g. Motortyp rechtswidrig waren. Die Freigaben hätten nicht erfolgen dürfen, weil es sich bei der Verwendung eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. Daneben handele es sich auch bei der „Taxi-Schaltung“, die nach 900 Sekunden im Stand die Abgasrückführung reduziert, sowie bei der ab einer Höhe von 1000 m reduzierten Abgasrückführung um unzulässige Abschalteinrichtungen.

Die Kammer verweist zur Begründung u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. November 2022 (Az. C-873/19). Der EuGH hatte entschieden, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. zum einen zur Anfechtung der Genehmigung befugt ist und dass zum anderen eine Abschalteinrichtung wie die Thermofenster nur ausnahmsweise zugelassen werden darf, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Gefahr für den Motor und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig ist. Die Kammer verneinte eine derartige Gefahr. Die Rechtsprechung des EuGH betone, dass es um ein unmittelbares Risiko für den Motor gehen müsse. Die Beklagte und die Beigeladenen hätten technische Probleme anderer Bauteile ihrer Fahrzeuge dargelegt, die zunächst aber nicht direkt den Motor betreffen würden. Eine konkrete Gefahr für den sicheren Betrieb ergebe sich aus diesen Darlegungen nicht. Damit hält die Kammer an ihrer bereits im Urteil vom 20. Februar 2023 (Az. 3 A 113/18) entwickelten Rechtsprechung fest.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist im Falle der Rechtskraft des Urteils verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Herstellung rechtmäßiger Zustände zu ergreifen.

Die ausformulierten Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Rechtsmittel können binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.