• Fachanwaltskanzlei Friedrich in Stuttgart – vom Justizministerium BW anerkannte Gütestelle –

Anwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Hotel und Parkhaus im Flensburger Bahnhofswald dürfen nicht gebaut werden

Die 2. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit heutigem Urteil (Az. 2 A 13/25) die durch die Stadt Flensburg auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 303 für ein Hotel erteilte Baugenehmigung aufgehoben. Es gab damit einer vom BUND Landesverband SH erhobenen Umweltverbandsklage statt. Die Baugenehmigung sei rechtswidrig, weil insbesondere der zugrunde liegende Bebauungsplan der Stadt unter Prognose- und Abwägungsfehlern leide, die auch im gerichtlichen Verfahren nicht geheilt werden könnten. Die Interessen des Biotop- und Artenschutzes seien im Bebauungsplan nicht hinreichend berücksichtigt worden. So führe das Vorhaben – anders als die Stadt im Bebauungsplan annehme – zu einer grundsätzlich verbotenen Biotopbeeinträchtigung im Hinblick auf eine im Plangebiet vorhandene Quelle. Der Plangeber habe deshalb auch nicht geprüft, ob die Erteilung einer Befreiung vom Biotopschutz möglich wäre. Zudem habe der Plangeber nicht ausreichend ermittelt, welche Auswirkungen die Planung auf das weitere gesetzlich geschützte Biotop in Gestalt des artenreichen Steilhangs habe. Insgesamt spiegele sich die besondere Wertigkeit des betroffenen Naturraums in der für den Bebauungsplangegebenen Begründung nicht hinreichend wider.

Das Verfahren gegen eine der Bauherrin erteilte Waldumwandlungsgenehmigung, die fürden Bau des im Bebauungsplan ebenfalls zugelassenen Parkhauses notwendig gewesen wäre, haben die Beteiligten für erledigt erklärt. Die Genehmigung, die einer Befristung unterlag, war abgelaufen und entfaltet daher keine Rechtswirkungen mehr (Az. 2 A 3/25).Die ebenfalls klagende Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks nahm ihre Klagezurück (Az. 2 A 12/25).