Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Permanenttragetaschen unterfallen dem Dualen System

Ein Supermarkt, der seinen Kunden Tragetaschen zum Transport der gekauften Waren anbietet, muss sich hierfür auch dann an einem sog. Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen, wenn diese Taschen besonders langlebig sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Klägerin ist auf dem Gebiet des Groß- und Einzelhandels von Waren, insbesondere Lebensmitteln, tätig. In ihren Geschäften bietet sie ihren Kunden Taschen aus recyceltem Kunststoff mit einer Füllgröße von 35 Litern und einer Traglast von 20 kg an (sog. Permanenttragetaschen). Ihre Klage, mit der sie die Einordnung dieser Taschen als nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen begehrt, wies das Verwaltungsgericht ab.

Auf die vom Verwaltungsgericht zugelassene Sprungrevision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil bestätigt. Tragetaschen, die dafür konzipiert und bestimmt sind, vom Endverbraucher für den Transport der gekauften Waren verwendet zu werden, sind unabhängig von ihrem Material und ihrer Langlebigkeit systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Darauf, ob sie von Kunden auch zu anderen Zwecken genutzt werden, kommt es nicht an.

https://www.bverwg.de