Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verbot des Imam Mahdi Zentrums rechtmäßig

Das Verbot des Fatime Versammlung e. V. alias Imam Mahdi Zentrum mit Sitz in Münster ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW, welches für Vereinsverbotsverfahren erstinstanzlich zuständig ist, in einem heute bekannt gegebenen Urteil ohne mündliche Verhandlung vom 13.05.2026 entschieden und die Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes NRW aus dem Jahr 2022 abgewiesen.

Zur Urteilsbegründung hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt: Das Vereinsverbot ist rechtmäßig. Der Kläger richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, weil er im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Verbotsverfügung eine gewaltausübende Organisation, nämlich die mit einem Betätigungsverbot belegte Hizb Allah (Hisbollah), ideologisch und finanziell unterstützt hat. So hat er etwa über Jahre hinweg substantielle finanzielle Zuwendungen an das der Hizb Allah zugehörige, wegen Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung verbotene Waisenkinderprojekt Libanon e. V. geleistet. Darüber hinaus bestanden zwischen dem Kläger und der Hizb Allah wie auch zum iranischen Regime seit den 1990er Jahren unmittelbare persönliche Beziehungen. Der Vorsitzende sowie der Imam der Moschee des Klägers identifizierten sich mit den Protagonisten der Hizb Allah, verherrlichten sie und forderten aktiv zu ihrer (finanziellen) Unterstützung auf. So fanden beispielsweise in den Vereinsräumlichkeiten, in denen im Rahmen einer Durchsuchung Hizb Allah Symbolik aufgefunden wurde, verschiedene Gedenkveranstaltungen für Hizb Allah Angehörige sowie Feierlichkeiten statt, bei denen die Hizb Allah gewürdigt wurde, ihre kämpferischen Errungenschaften glorifiziert wurden und zur Unterstützung des militärischen Kampfes der Organisation aufgerufen wurde.