Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Klage gegen LNG-Terminal im Hafen Mukran (Rügen) erfolglos

Die Klage der Gemeinde Ostseebad Binz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals im Hafen Mukran (Gemeinde Sassnitz) bleibt ohne Erfolg. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden.

Mit Bescheid vom 9. April 2024 genehmigte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb eines LNG-Terminals, bestehend aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage), im Hafen Mukran. Hiergegen legte die Klägerin, Nachbargemeinde der Standortgemeinde Sassnitz, Widerspruch ein. Zugleich beantragte sie beim Bundesverwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs, mit dem sie schwerwiegende Sicherheitsrisiken infolge des Terminalbetriebs geltend macht. Diesen Eilantrag hat der Senat mit Beschluss vom 6. Juni 2024 (BVerwG 7 VR 4.24) abgelehnt. Auch der Widerspruch der Gemeinde Binz blieb erfolglos.

Ihre nachfolgend erhobene Klage hat das Bundesverwaltungsgericht als unzulässig abgewiesen. Deren Zulässigkeit setzt voraus, dass die Klägerin die Möglichkeit aufzeigt, durch das genehmigte Vorhaben betroffen und in ihrer Rechtsstellung verletzt zu sein. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Klage nicht. In Betracht kommende Schutzobjekte – wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz – liegen weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals. Mögliche weitreichende Auswirkungen von etwaigen Störfällen im Hafenbereich werden ebenfalls nicht aufgezeigt. Die Entfernung vom LNG-Terminal zum nächstgelegenen beplanten Gebiet der Klägerin beträgt über 1,5 km.