• Fachanwaltskanzlei Friedrich in Stuttgart – vom Justizministerium BW anerkannte Gütestelle –

Anwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

Mehr Infos

Bewertungen

Hier können Sie die Bewertungen von Mandanten lesen.

Mehr Infos

Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“: Weiterbetrieb mit Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung genehmigungsbedürftig

Die Deutsche ReGas, Betreiberin des LNG-Terminals „Deutsche Ostsee“ in Mukran (Rügen), benötigt für den von ihr beabsichtigten Weiterbetrieb schiffsgebundener Verbrennungsmotoren zur Stromerzeugung eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in erster und letzter Instanz entschieden.

Die Betreiberin beantragte beim beklagten Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter Berufung auf eine Bestimmung im Genehmigungsbescheid, ihr – ohne Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens – zu bestätigen, dass ein Weiterbetrieb der Verbrennungsmotoren unter Verzicht auf eine ab 2025 vorgesehene Landstromversorgung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen hervorruft und zulässig ist. Antrag und Widerspruch blieben ohne Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die hierauf gerichtete Klage abgewiesen. Die von der Klägerin in Bezug genommene Bestimmung der Genehmigung ist auf geringfügige Anpassungen des Stromkonzepts in zeitlicher und technischer Hinsicht beschränkt. Hierunter fallen solche Änderungen nicht, für die nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes ein Änderungsgenehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Eine solche Änderung möchte die Klägerin hier vornehmen, da mit der Änderung – Weiterbetrieb des Terminals ohne Landstromversorgung – eine Steigerung der Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt im Vergleich zu der ab dem 1. Januar 2025 genehmigten Feuerungswärmeleistung verbunden ist.

Das Genehmigungserfordernis steht dem vorläufigen Weiterbetrieb des Terminals nicht entgegen, da der Beklagte in der mündlichen Verhandlung die Frist hierfür bis zum Abschluss des Änderungsgenehmigungsverfahrens, längstens bis zum 30. April 2026, verlängert hat.