Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Oberverwaltungsgericht untersagt abermals Äußerungen des Bürgermeisters der Stadt Rheinsberg – 24/26

Pressemitteilung vom 07.07.2026

Die Stadt Rheinsberg muss erneut Äußerungen ihres Bürgermeisters unterlassen (vgl. bereits die Pressemitteilung Nr. 18/2026). Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit zwei Beschlüssen vom gestrigen Tage entschieden.

In einem der Beschwerdeverfahren setzte sich die Stadt Rheinsberg gegen einen stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zur Wehr, mit dem dieses ihrem Bürgermeister im Wege einstweiliger Anordnung untersagt hatte, den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Herrn Ralf Reinhardt, als „Ralle“, „Ralle Reinhardt“ oder „Ralfi“ zu bezeichnen. Dies geschehe in herabwürdigender Weise und stehe der Stadt bzw. ihrem in amtlicher Funktion handelnden Bürgermeister nicht zu.

Im zweiten Beschwerdeverfahren ging der betroffene Landrat gegen eine ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor, in der dieses andere Äußerungen des Bürgermeisters über den Landrat als der Stadt nicht mehr zurechenbare private Äußerungen angesehen hatte.

Die Beschwerde des Landrates hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg, jene der der Stadt Rheinsberg hingegen nicht. Der 12. Senat untersagt der Stadt Rheinsberg damit, die in beiden Verfahren gegenständlichen unsachlichen und unzulässigen Äußerungen über den Landrat zu verbreiten. Ferner hat die Antragsgegnerin mehrere Videos, in denen ihr Bürgermeister diese Äußerungen tätigt, zu löschen. Nach Ansicht des Senats handelte der Bürgermeister in beiden Fällen bei den fraglichen Äußerungen in amtlicher Funktion, so dass sie der Stadt zuzurechnen sind. Die Äußerungen überschreiten die Grenze des bei amtlichen Äußerungen eines Hoheitsträgers Erlaubten und genügen nicht mehr dem Sachlichkeitsgebot. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit kommt dem Amtsträger insoweit nicht zugute.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg