• Anwaltskanzlei Bunzel und Friedrich in Stuttgart <br /><span style="font-size:12pt;">– vom Justizministerium BW anerkannte <a href="guetestelle"  class="font-size:12pt;">Gütestelle</a> –</span>

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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administrative law

The specialized law office Friedrich welcomes you.

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Die Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Friedrich ist am 01.03.2019 in das neue SkyLoop Business Center an den Stuttgarter Flughafen umgezogen. Damit sind wir für Sie noch schneller zu erreichen. Auch die neue Zweigstelle vor der Insel Sylt ist so nur einen Flug weit von entfernt.

Über uns:

Seit über 13 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 3.500 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.
Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.
Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.
Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

2017 begann Rechtsanwalt Tobias Friedrich gezielt amerikanische und ausländische Unternehmen gegenüber deutschen Behörden zu vertreten. Wenn Sie beabsichtigen nach Deutschland zu expandieren, so kümmert sich Rechtsanwalt Tobias Friedrich um sämtliche erforderliche Genehmigungen und Formalitäten in Deutschland administrative law.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen Festival „Schild & Schwert“ ist rechtmäßig

Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 19. Februar 2024 (7 A 279/23) bestätigt. Die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde (Beklagter) hatte mit finalem Widerspruchsbescheid vom 10. Juli 2023 die waffenrechtliche Erlaubnis (kleiner Waffenschein) des Klägers aus dem Jahr 2016 widerrufen, nachdem sie davon erfuhr, dass die Verfassungsschutzbehörden den Kläger als „subkulturell geprägten Rechtsextremisten“ eingestuft hatten, weil er im November 2018 und Juni 2019 an der in Ostritz (Sachsen) stattfindenden Veranstaltung „Schild & Schwert“ teilgenommen und auf dem Festivalgelände gezeltet hat. Der Kläger distanzierte sich in der mündlichen Verhandlung vom verfassungsfeindlichen Charakter des Festivals und bestritt seine Kenntnis über dessen Zusammenhang mit der verfassungsfeindlichen Partei NPD.

Das Gericht bestätigte den Widerruf und begründete die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Kläger infolge seiner mehrmaligen Teilnahme an den kostenpflichtigen Veranstaltungen „Schild & Schwert“ erkennbar dokumentiert habe, dass er Vereinigungen unterstützte, deren Bestrebungen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten und er daher den Tatbestand der Regelunzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG erfülle. Die Veranstaltung sei der durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften NPD zuzurechnen. Soweit der Kläger vorgetragen habe, sich dessen nicht bewusst gewesen zu sein, dringe er hiermit angesichts des nach außen wahrnehmbaren Auftretens der NPD als Festivalveranstalter u.a. in der medialen Berichterstattung und durch baustellenzaungroße Banner am Eingang des Festivals nicht durch.
Das Urteil vom 19. Februar 2024 (7 A 279/23) ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann binnen eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen.