Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 16 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.400 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Naturfriedhof „Schlosswald Regental“Verwaltungsgericht Regensburg bejaht Zahlungsanspruch

Das Verwaltungsgericht hat mit Zwischenurteil über den Grund vom 16. September 2026 entschieden, dass der Schlosswald GmbH dem Grunde nach ein gesetzlicher Erstattungsanspruch für in der Vergangenheit durch sie erbrachte Leistungen auf dem Naturfriedhof gegen die Stadt Nittenau zusteht. Über die Höhe des Erstattungsanspruchs ist noch nicht entschieden.

Die Stadt Nittenau ist Trägerin des Naturfriedhofs „Schlosswald Regental“. 2015 schloss sie mit der Schlosswald GmbH einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beisetzungsleistungen, auf dem Naturfriedhof. Im März 2021 machte die Stadt gegenüber der GmbH geltend, der Vertrag sei wegen Verstößen gegen gebühren-, haushalts- und bestattungsrechtliche Grundsätze nichtig. In der Folge verweigerte sie die Zahlung eines Gesamtbetrags von rund 100.000 Euro für Leistungen der GmbH aus dem Zeitraum von November 2020 bis März 2021. Die Schlosswald GmbH hat daraufhin Zahlungsklage gegen die Stadt erhoben und vorgebracht, der geschlossene Dienstleistungsvertrag sei wirksam. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat am 16. September 2026 über die Klage mündlich verhandelt und ein sogenanntes Zwischenurteil über den Grund erlassen. Mit diesem stellt das Gericht fest, dass die Klägerin gegen die Stadt Nittenau zwar keinen Zahlungsanspruch aus dem zwischen den Beteiligten geschlossenen Vertrag hat, ihr aber ein gesetzlicher Erstattungsanspruch für die erbrachten Leistungen zusteht. Mit einem solchen Zwischenurteil können die Beteiligten vorab Klarheit erlangen, ob Ansprüche überhaupt dem Grunde nach bestehen, insbesondere wenn für die Entscheidung über die genaue Anspruchshöhe noch weitere Ermittlungen erforderlich sein sollten. Die Entscheidung über die genaue Höhe kann dann anschließend gesondert erfolgen.