Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Gütliche Einigung im Streit um Stahlwerk Riesa

Nach einer umfangreichen Güterichterverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Dresden konnten zwei anhängige Klagen von Anwohnern gegen der Stahlwerksbetreiberin am Standort Riesa erteilte behördliche Genehmigungen durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt werden (Az. 3 K 3806/14 und 3 K 2306/19). Im Rahmen der dem Vergleich zugrunde liegenden Abschlussvereinbarung des durchgeführten Mediationsverfahrens haben sich die Beteiligten auf folgenden Text zur Information der Öffentlichkeit verständigt:

Durch eine gerichtliche Mediation beim Verwaltungsgericht Dresden ist es gelungen, eine in Riesa seit über zwei Jahrzehnten bestehende Konfliktsituation zwischen einzelnen angrenzenden Anwohnern, dem Unternehmen FERALPI STAHL, das am Standort ein Stahlwerk und zwei Walzwerke betreibt, und dem Freistaat Sachsen einvernehmlich zu beenden. Das Ergebnis ist Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs, der am 7. April 2026 vor dem Verwaltungsgericht Dresden geschlossen wurde. Für die Zukunft ist damit der Grundstein für ein konstruktives Miteinander gelegt, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Einzelne angrenzende Anwohner, die sich zum Teil in der Bürgerinitiative Bürgerverein Riesa 2018 e.V. organisiert hatten, erhoben in der Vergangenheit Widersprüche und Klagen gegen mehrere dem Unternehmen durch den Freistaat Sachsen erteilte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigungen. Sie rügten, diese Genehmigungen und deren Umsetzung würden nicht ausreichend sicherstellen, dass die Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen vor allem durch Lärm und Luftschadstoffe geschützt werden. Durch einen offenen Austausch und die Moderation zweier speziell hierfür ausgebildeter Mediatorinnen des Verwaltungsgerichts Dresden konnte in mehreren Gesprächsterminen nun die Basis für das zukünftige Miteinander gelegt werden. FERALPI STAHL brachte bereits in der Vergangenheit weiterentwickelte Techniken und Umweltschutzmaßnahmen zum Einsatz, um zu einer Verbesserung der Immissionssituation beizutragen. Mit dem Vergleich haben sich die Beteiligten darauf verständigt, die laufenden Immissionsmessungen von FERALPI STAHL im Umfeld des Werkes fortzuführen. Der Freistaat Sachsen wird zudem eine temporäre Dauermessstelle zur Bewertung der Lärmsituation einrichten und betreiben. Darüber hinaus soll ein Meldemechanismus für störende Geruchswahrnehmungen unter Beteiligung der Feuerwehr Riesa fortgeführt werden. Chrombelastungen im Staub im Umfeld des Werkes sollen aufgeklärt werden. Mit dem geschlossenen Vergleich wird schließlich ein regelmäßiger Austausch mit dem Ziel der gegenseitigen Transparenz und der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Verfahrensbeteiligten vereinbart.