• Fachanwaltskanzlei Friedrich in Stuttgart – vom Justizministerium BW anerkannte Gütestelle –

Anwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan für Industriegebiet in Langelsheim erfolgreich

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 8. Dezember 2025 den Bebauungsplan L124 „Sültefeld III“ der Stadt Langelsheim für unwirksam erklärt (Az.: 1 KN 13/23).

Der Bebauungsplan weist eine bisher unbebaute Fläche am Südwestrand des Stadtgebiets als Industriegebiet aus. Er soll insbesondere zwei ortsansässigen Chemieunternehmen Erweiterungsmöglichkeiten verschaffen. Dagegen beantragte ein Umweltverband auf Betreiben der örtlichen Bürgerinitiative Sophienhütte die gerichtliche Normenkontrolle.

Der 1. Senat hat dem Normenkontrollantrag stattgegeben und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Dieser enthalte eine Festsetzung zur Verarbeitung von Schwermetallen, die auf eine nicht identifizierbare technische Vorschrift Bezug nehme und daher unwirksam sei. Dies führe zu einer Störung des von der Stadt gewählten Interessenausgleichs zwischen den Entfaltungsmöglichkeiten der Gewerbetreibenden und dem Immissionsschutz, mit der Folge der Gesamtunwirksamkeit des Plans. Zwei weitere Einzelfestsetzungen des Bebauungsplans zu Lärm- und Geruchsemissionen seien ebenfalls unwirksam. Die übrigen Einwände des Antragstellers gegen die Rechtmäßigkeit der Planung hätten demgegenüber voraussichtlich keinen Erfolg gehabt. Insbesondere die grundsätzliche Behandlung der Lärm-, Geruchs- und Störfallproblematik und die darauf beruhende Abwägung der wechselseitigen Interessen hätten voraussichtlich keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Die Stadt kann auch die vom Senat beanstandeten Mängel in einem ergänzenden Verfahren beheben und den Plan dann erneut in Kraft zu setzen.