Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

AfD-Politiker darf an Podiumsdiskussion an Uni teilnehmen

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Studierendenschaft der Hochschule sind verpflichtet, einen AfD-Politiker an einer im Rahmen einer Ringvorlesung veranstalteten „Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026“ am 5. Februar 2026 zu beteiligen. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden.

Dem Antragsteller stehe aus dem Grundsatz der Chancengleichheit beim Wettbewerb um Wählerstimmen ein Anspruch auf Teilnahme an der genannten Diskussionsrunde zu. Sowohl die in Anspruch genommene Universität als auch die Studierendenschaft, denen die Veranstaltung zuzurechnen sei, stellten Körperschaften öffentlichen Rechts dar. Auch wenn sie grundsätzlich eine Auswahl der Veranstaltungsteilnehmer vornehmen dürften, seien sie als Hoheitsträgerinnen an den Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen gebunden. Dieser verbiete eine unterschiedliche Behandlung von Wahlbewerbern, sofern sie nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt sei. Die Nichtberücksichtigung des Antragstellers als Wahlbewerber der AfD („Alternative für Deutschland“) erweise sich hier bereits mit Blick darauf als rechtswidrig, weil die Antragsgegner Vertreter aller im Landtag Rheinland-Pfalz aktuell vertretenen Parteien eingeladen hätten, nicht aber einen Vertreter der ebenfalls dem Landtag angehörenden AfD. Zugleich sei eine Vertreterin der Partei „Die Linke“ als Podiumsteilnehmerin zugelassen worden, obschon diese Partei dem rheinland-pfälzischen Landtag derzeit nicht angehöre.