Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

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Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

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Fachanwalt Verwaltungsrecht Tobias FriedrichSeit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.

Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.

Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.

Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Eilantrag gegen tierschutzrechtliche Anordnung zur Kastration sog. Nacktkatzen der Rasse „Canadian Sphynx“ abgelehnt

Die Antragstellerin ist Züchterin von Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“. Sie wendet sich mit ihrem Eilantrag gegen die mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehene tierschutzrechtliche Verfügung, mit welcher die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach die chirurgische Kastration zweier Tiere angeordnet hat. Ihr Eilantrag blieb ohne Erfolg.

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung überwiege die Interessen der Antragstellerin an der aufschiebenden Wirkung ihres gegen die Verfügung erhobenen Widerspruchs. Denn der Bescheid erweise sich als offensichtlich rechtmäßig, so die Koblenzer Richter.

§ 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes ermögliche es der zuständigen Behörde, das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anzuordnen, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten ließen, dass als Folge der Zucht deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (sog. Qualzucht). Dies treffe bei der haarlosen Rasse „Canadian Sphynx“ zu, die nicht über funktionsfähige Tasthaare – sog. Vibrissen – verfüge. Die Haarlosigkeit sei auf das Fehlen autosomal rezessiver Gene zurückzuführen, weshalb zu erwarten sei, dass der Nachwuchs der beiden betroffenen Katzen ebenfalls nicht über funktionsfähige Tasthaare verfügen werde, was sich im Falle der beiden Katzen der Klägerin schon realisiert habe. Das Fehlen funktionsfähiger Vibrissen schränke darüber hinaus das arttypische Verhalten der Katzen derart ein, dass dies zu andauerndem Leiden der Tiere führe. Denn Katzen benötigen die Tasthaare zur Orientierung im Dunkeln, beim Aufspüren der Beute, zum Schutz der Augen sowie zur Aufnahme sozialer Kontakte.

VG Koblenz