Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.
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Seit über 15 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 4.100 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.
Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.
Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.
Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.
Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.
Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.
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Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit einem heute verkündeten Urteil ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, mit dem ein Erschließungsbeitragsbescheid mangels einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für rechtswidrig gehalten und aus diesem Grund aufgehoben worden war.
Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer aus Bremerhaven, der sich gegen einen Bescheid gewandt hatte, mit dem ihm gegenüber Erschließungsbeiträge in Höhe von rund 14.000 Euro festgesetzt worden waren.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung legte die Stadt Bremerhaven die von dem Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung ein. Mit dem heute verkündeten Urteil schloss sich das Oberverwaltungsgericht der Auffassung des Verwaltungsgerichts an und wies die Berufung der Beklagten zurück. Die Erschließungsbeitragssatzung von Bremerhaven sei unwirksam, weil sie nicht ordnungsgemäß im Amtsblatt verkündet worden sei. Ortsgesetze nach dem Baugesetzbuch, zu denen die Erschließungsbeitragssatzung zähle, seien nach dem Bremischen Verkündungsgesetz für Stadtgemeinde Bremerhaven vom Magistrat im Amtsblatt bekannt zu machen. Dies sei vorliegend nicht erfolgt. Stattdessen sei die Satzung im Gesetzblatt verkündet worden.