• Anwaltskanzlei Bunzel und Friedrich in Stuttgart <br /><span style="font-size:12pt;">– vom Justizministerium BW anerkannte <a href="guetestelle"  class="font-size:12pt;">Gütestelle</a> –</span>

Anwalt Verwaltungsrecht Stuttgart - Öffentliches Recht, Verwaltung, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte, Anwalt, Anwälte, Rechtsanwaltskanzlei, Anwaltskanzlei, Fachanwaltskanzlei, Kanzlei, Baurecht, Bebauungsplan, Gemeinderecht, Erschließungsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Immissionsschutzrecht, Prüfungsrecht, Straßenrecht, Baden-Württemberg - Kanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Tobias Friedrich bearbeitet ausschließlich verwaltungsrechtliche Mandate.

Read More

administrative law

The specialized law office Friedrich welcomes you.

Read More

Die Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht Friedrich ist am 01.03.2019 in das neue SkyLoop Business Center an den Stuttgarter Flughafen umgezogen. Damit sind wir für Sie noch schneller zu erreichen. Auch die neue Zweigstelle vor der Insel Sylt ist so nur einen Flug weit von entfernt.

Über uns:

Seit über 13 Jahren bearbeitet Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ausschließlich das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und kann auf über 3.500 verwaltungsrechtliche Mandate zurückblicken, im Regelfall mit erfolgreichem Ausgang.
Im Verwaltungsrecht hat sich die Kanzlei in dieser Zeit zu einer der führenden und spezialisiertesten Anwaltskanzleien in Baden-Württemberg etabliert, wenn es um die Interessenvertretung von Unternehmen und Bürgern geht.
Zur Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte und aufgrund persönlicher Betroffenheit in der Vergangenheit wurden und werden seitdem ausschließlich Unternehmen und Privatpersonen gegenüber Behörden vertreten. Kommunen, das Land, Behörden oder staatliche Einrichtungen sind immer auf der Gegenseite. Das macht die Kanzlei im Verwaltungsrecht einzigartig.
Mit diesem An- und Einsatz, verbunden mit höchster juristischer Expertise, hat sich die Kanzlei im Verwaltungsrecht einen Namen gemacht. Auch deshalb wird sie von Kollegen empfohlen, die nicht in diesem Rechtsgebiet arbeiten. Selbst Richter, Anwälte und Professoren haben sich in der Vergangenheit von Herrn Friedrich beraten und vertreten lassen.

2017 begann Rechtsanwalt Tobias Friedrich gezielt amerikanische und ausländische Unternehmen gegenüber deutschen Behörden zu vertreten. Wenn Sie beabsichtigen nach Deutschland zu expandieren, so kümmert sich Rechtsanwalt Tobias Friedrich um sämtliche erforderliche Genehmigungen und Formalitäten in Deutschland administrative law.

Eine persönliche, im Verwaltungsrecht meist mehrjährige, Mandatsbetreuung und ein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auch die anderen Rechtsgebiete und das Europarecht im Blick hat, prägen die Kanzlei.

Überzeugen Sie sich aber am besten selbst von ihrer Arbeit.

Hier nehmen Sie Kontakt auf.

Aktuelles von der Fachanwaltskanzlei Verwaltungsrecht Stuttgart

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h in der Bergmannstraße bleibt

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h für Radfahrende auf dem etwa 250 Meter langen Abschnitt der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße bleibt bestehen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage eines Fahrradfahrers gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung abgewiesen: Die bauliche Umgestaltung der Straße, die ein zentraler Aufenthaltsort im Kiez und auch überörtlich beliebt sei, habe zu einer komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr geführt. Die Begrenzung auf 10 km/h schütze insbesondere die erheblich gestiegene Zahl der querenden Fußgänger (VG 11 K 401/21, siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Nr. 14/2023).

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat nunmehr den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt. Das Verwaltungsgericht habe zutreffend infolge der Neustrukturierung des Straßenabschnitts eine Gefährdung der Fußgänger, aber auch der Radfahrenden angenommen, welche die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 10 km/h auf dem kurzen Streckenabschnitt rechtfertige.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.