Top Anwalt
Bin Herr Friedrich und seinem Team sehr dankbar Herr Friedrich ist absolut ein Top Anwalt und hat meine Erwartungen voll entsprochen ich würde ihn jederzeit wieder in Anspruch nehmen und zu 100% und mehr weiterempfehlen vielen Dank Herr Friedrich.
Kompetenz, Gelassenheit, Freundlichkeit
Meine persönliche positive Erfahrung mit der Anwaltskanzlei Whiblow möchte ich gern weitergeben und weitervermitteln.
Herrn Friedrich und dem Sekretariat ein Lob und Dankeschön für Ihre erfolgreiche Arbeit in einem Flurbereinigungsverfahren (im fernen Sachsen)
Top Beratung und ein tolles Erlebnis
Dank Herrn Friedrichs freundlicher und fachlich versierter Unterstützung haben mein Partner und ich erfolgreich eine Baugenehmigung erlangt, die fälschlicherweise vom Landratsamt verweigert wurde. Trotz einer soliden rechtlichen Grundlage versuchte er zunächst, das Problem durch außergerichtliche Gespräche zu lösen. Als dies nicht gelang, wurde eine Anklage eingereicht. Während dieses Prozesses fühlten wir uns stets gut beraten, und Herr Friedrich reagierte stets prompt. Vielen Dank!
Bewertung von RA Herrn Friedrich
Unabhängig davon ob man für die Bewertung von Herrn Friedrich fachliche oder menschliche Beurteilungskriterien festlegt, würde man zum gleichen Ergebnis kommen. Herr Friedrich ist fachlich äußerst kompetent, erfahren, zielorientiert und kooperativ. In meinem Fall ging es um eine Studentenangelegenheit und dank Herrn Friedrich wurde meine Exmatrikulation erfolgreich aufgehoben. Mit Rückblick auf diese schwierige Phase meines Lebens ziehe ich heute die folgende Schlussfolgerung: Es war mir eine Ehre diesen Menschen kennenlernen zu dürfen und von ihm gelernt zu haben wie man in stressigen Situationen stabil und optimistisch bleibt. Herr Friedrich war stets realistisch und erfüllte all seine Versprechen mir gegenüber. Sein Antrieb für die rechtsanwaltliche Tätigkeit geht sehr weit über das Finanzielle aus. Weiterempfehlen kann ich diesen Rechtsanwalt bedenkenlos.
Eintragung in ein Installateur-Verzeichnis
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Friedrich erläuterte dem Netzbetreiber der Niederspannungsebene fundiert, kurz und knapp die tatsächliche Rechtslage hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzung in ein Installateur-Verzeichnis. Daraufhin stellte der Netzbetreiber ohne weitere Nachweise die über die fachliche Qualifikation (TREI-Schein) hinausgingen, den Installateur-Ausweis aus. Leider war nach Ablauf des Ausweises eine erneute (fruchtlose) Erläuterung der Rechtslage notwendig. Nach Einreichung der Klage durch Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Friedrich, erklärte der Netzbetreiber dann die Angelegenheit umgehend vor Gericht als erledigt, stellte den Ausweis wieder ohne Umschweife aus und wurde vom Gericht zum vollständigen Ausgleich der Verfahrenskosten verurteilt.
Anders gewendet, allen Eintragungspetenten in ein Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers, die sich gegen die illegalen Überanforderungen, die über den Nachweis der persönlichen Qualifikation hinausgehen, von Netzbetreibern hinsichtlich der Eintragung in ein Installateur-Verzeichnis zur Wehr setzen wollen, sollten sich ebenfalls an Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Friedrich wenden. Die Tragung der Kosten, dürfte aufgrund der bereits nun ergangenen Verurteilung des Netzbetreibers hinsichtlich der vollständigen Tragung der Verfahrenskosten, ebenfalls klar sein.
Besonders erstaunlich ist, wie klar sich die tatsächliche Rechtslage bzgl. der Eintragung lt. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Friedrich darstellt. Oder, anders gewendet, wie missverständlich diese Eintragungsvoraussetzungen von interessierten Kreisen (Verbänden, Innungen) demgegenüber dargestellt werden.
In der Hoffnung, dass sich noch viele Eintragungspetenten gegen die Überanforderungen bzgl. der Eintragung in ein Installateur-Verzeichnis zur Wehr setzen, notfalls mit Hilfe von Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Friedrich. Die Petenten dürften genauso erstaunt sein, wie ich daselbst, wie schnell sich mit einem TOP-Anwalt, wie Herrn Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Friedrich, die tatsächlich zugrunde liegende Rechtslage hinsichtlich der Eintragung in eine Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers durchsetzen lässt.
Die Bewertungsmöglichkeit auf dieser Homepage wurde erst zum 13.03.2018 eingeführt.