Ja, vorerst. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist die Kamera- und Kommunikationsfunktion des „Smart Pet Feeders“ objektiv erkennbar. Das Gerät ist daher nicht ohne Weiteres als verbotene, getarnte Telekommunikationsanlage einzustufen, die zur unbemerkten Überwachung von Personen bestimmt ist. Das Vertriebsverbot der Bundesnetzagentur bleibt deshalb vorläufig ausgesetzt.
Oberverwaltungsgerichts
Nein. Nach niedersächsischem Kommunalwahlrecht können Entscheidungen über die Zulassung von Wahlvorschlägen grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit einem Wahleinspruch überprüft werden. Vorläufiger Rechtsschutz vor der Wahl ist nicht vorgesehen.
Das Gericht hat dabei nicht entschieden, ob die Nichtzulassung der Bewerber rechtmäßig war. Diese Frage kann erst in einem späteren Wahlprüfungsverfahren geklärt werden.
Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts
Ja. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die zum 1. Januar 2024 beschlossene Erhöhung wirksam ist. Sie entfaltet keine nachweisbar „erdrosselnde“ Wirkung und verletzt auch nicht den Gleichheitsgrundsatz. Ein möglicher Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz im vorbereitenden Finanzausschuss macht die später in öffentlicher Sitzung beschlossene Satzung ebenfalls nicht unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hessischen Verwaltungsgerichtshof
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