Darf der vorläufige Insolvenzverwalter trotz EU‑Sanktionen eingefrorene Gelder des Hotels Gravenbruch vorläufig nutzen?
Nein. Die Gelder bleiben eingefroren, weil die Betreibergesellschaft mutmaßlich unter Kontrolle einer sanktionierten Person steht und keine irreversiblen Nachteile bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu erwarten sind.
Oberverwaltungsgericht
Durfte das Land Nordrhein-Westfalen einen Bewerber vom Polizeivollzugsdienst ausschließen, weil seine frühere – inzwischen entfernte – Tätowierung Zweifel an seiner charakterlichen Eignung begründete?
Ja. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied, dass die Ablehnung rechtmäßig war. Die Tätowierung („trust no one“ mit zwei Patronen) durfte als Hinweis auf mögliche charakterliche Defizite gewertet werden. Das Land habe seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten, da Tätowierungen eine dauerhafte, nach außen gerichtete Aussage über die Persönlichkeit darstellen können.
Oberverwaltungsgericht
Ja. Das Oberverwaltungsgericht NRW stellte klar, dass auch konfessionslose Kinder einen Anspruch auf Aufnahme in eine katholische Grundschule haben, sofern:
die Schule die nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart ist,
die Eltern der Erziehung im Sinne des katholischen Bekenntnisses zustimmen.
Die Schule darf katholische Kinder nicht allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit bevorzugen, wenn für diese eine andere katholische Grundschule näher liegt. Ein pauschaler Vorrang katholischer Kinder unabhängig von der Wohnortnähe besteht nicht.
Oberverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht NRW stellte klar, dass bloß staatengerichtete völkerrechtliche Normen (z. B. der Zwei‑Plus‑Vier‑Vertrag oder das Gewaltverbot der UN‑Charta) keine individuellen subjektiven Rechte begründen, auf die sich Bürger oder im Ausland lebende Personen berufen können. Daher können solche Normen nicht als Grundlage dienen, um militärische Handlungen Deutschlands oder die Überlassung militärischer Ausrüstung an andere Staaten gerichtlich untersagen zu lassen.
Oberverwaltungsgericht
Ja. Das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass ein Schüler vorläufig aufgenommen werden muss, wenn die Schule tatsächlich noch freie Plätze hat und keine Konkurrenzsituation besteht, weil andere abgelehnte Bewerber keinen Widerspruch eingelegt haben. Der Wartelistenplatz spielt in diesem Fall keine Rolle. Nur wenn ein Platz erst nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens frei wird (z. B. durch Wegzug), gilt die Reihenfolge der Warteliste.
Oberverwaltungsgericht
Ja. Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte, dass die Stadt Köln das angedrohte Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen muss. Trotz einzelner Maßnahmen – etwa dem Alkoholverbot ab 21 Uhr – blieb der nächtliche Lärm weiterhin über oder knapp unter der gesundheitsgefährdenden Grenze von 60 dB(A). Damit hat die Stadt ihre aus dem Urteil von 2023 resultierende Pflicht nicht hinreichend erfüllt, und die Beschwerde gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes wurde zurückgewiesen.
Oberverwaltungsgericht
Ja, der Bebauungsplan ist rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied, dass nach den bindenden Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts keine erheblichen rechtlichen Fehler vorliegen. Die vorgetragenen Bedenken der Umweltvereinigungen – etwa zu Artenschutz, Eingriffen in den Grüngürtel oder regionalplanerischen Vorgaben – waren nicht durchgreifend. Damit bleiben die Normenkontrollanträge erfolglos und der Bebauungsplan kann umgesetzt werden.
Oberverwaltungsgericht
Nein. Das Gericht stellte klar, dass eine Enteignung der betroffenen Grundstücke nicht zulässig ist, weil die bergrechtlichen Enteignungsvorschriften nur für die im Bundesberggesetz ausdrücklich genannten Bodenschätze gelten. Gips im Tagebau gehört nicht dazu. Da die Eigentümer ihre Grundstücke nicht freiwillig abtreten wollten und eine Enteignung rechtlich ausgeschlossen ist, durfte der Rahmenbetriebsplan nicht zugelassen werden.
Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Ja. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied, dass das Versammlungsverbot rechtmäßig war. Die Allgemeinverfügung vom 1. Juni 2017, die für ein 36‑Quadratkilometer‑Gebiet während des G20‑Gipfels sämtliche Versammlungen untersagte, durfte auf die beiden geplanten Veranstaltungen angewendet werden. Das Gericht hob damit das frühere Urteil des Verwaltungsgerichts auf, das die Verbote noch als rechtswidrig eingestuft hatte.
Hamburgische Oberverwaltungsgericht
Ja. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass die Genehmigung rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Seeadler, Mäusebussard, Fledermäuse und Singschwäne seien ausreichend, und das Vorhaben beeinträchtige die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets Wittstock‑Ruppiner Heide nicht erheblich. Der Eilantrag des NABU wurde daher abgelehnt, der Beschluss ist unanfechtbar.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Nein. Das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass die Fällung bereits im immissionsschutzrechtlichen Verfahren abschließend geprüft und genehmigt worden war. Das Bezirksamt war deshalb
nicht befugt, die Maßnahme erneut zu untersagen. Die Genehmigung vom 27. Februar 2026 regelt die Baumfällung verbindlich, einschließlich naturschutzrechtlicher Belange und Alternativenprüfung.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Grund: Die Polizei handelte bei der Vermisstensuche nicht als Strafverfolgungsbehörde, sondern im Rahmen der Gefahrenabwehr. Damit ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz als mögliche Anspruchsgrundlage einschlägig – und folglich sind die Verwaltungsgerichte zuständig.
Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Der VGH musste klären, ob die Kompostherstellerin verpflichtet ist, die vom Landratsamt veranlassten Untersuchungskosten zu tragen, obwohl sie die angeordnete Detailuntersuchung selbst nicht durchgeführt hatte.
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Kostenbescheid voraussichtlich rechtmäßig ist. Die Kompostherstellerin muss die festgesetzten 266.667,30 Euro einstweilen zahlen, weil:
ein hinreichender Verdacht besteht, dass ihr Kompost die PFAS‑Belastung verursacht hat,
die Untersuchungsanordnung rechtmäßig war,
die Behörde die Untersuchung ersatzweise durchführen durfte, nachdem die Firma nicht selbst tätig wurde,
und die Kostenpflicht sich daraus rechtskonform ergibt.
Verwaltungsgerichtshof (VGH)
Musste für die umfangreiche Sanierung der A3 bei Bonn ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, obwohl die Straße bautechnisch nicht wesentlich verändert wird?
Ja, diese Frage musste neu bewertet werden. Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass eine Bundesfernstraße auch dann als erheblich baulich umgestaltet gilt, wenn die Arbeiten oder der spätere Zustand erhebliche Umweltauswirkungen haben – selbst wenn die bautechnische Veränderung gering erscheint. Damit kann eine Planfeststellungspflicht bestehen, sobald die Umweltauswirkungen so gravierend sind, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich wird.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig