Die Verordnung des Landkreises Meißen zur Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“ ist unwirksam

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Normenkontrollverfahren die Verordnung des Landkreises Meißen vom 20. Februar 2015 (SächsGVBl. S. 269), mit der das Landschaftsschutzgebiet „Strauch-Ponickauer Höhenrücken“ um eine Fläche von etwa 800 ha erweitert werden sollte, für unwirksam erklärt.