Mündliche Verhandlung in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 3 CN 1.21 und 3 CN 2.21 am 9. November 2022 („Corona-Schutz-Verordnungen“): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren

Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird am 9. November 2022, 10.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 3 CN 1.21 und 3 CN 2.21 mündlich verhandeln.

Gegenstand des Verfahrens 3 CN 1.21 sind Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben und von Sportstätten durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den gegen diese Verordnung gerichteten Normenkontrollantrag des Antragstellers abgelehnt.

Gegenstand des Verfahrens 3 CN 2.21 ist die Ausgangsbeschränkung durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 i.d.F. der Änderungsverordnung vom 31. März 2020. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat auf den Normenkontrollantrag von zwei Antragstellern festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkung unwirksam war.