Ablehnung der Windkraftanlagen bei Wallerdorf rechtmäßig

Mit heute bekanntgegebenen Urteilen hat das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg zwei Klagen auf
Erteilung einer Genehmigung für insgesamt sechs Windräder bei Wallerdorf (Stadt Rain) abgewiesen.

Geklagt hatten zwei Betreiber von Windenergieanlagen, die beim Landratsamt Donau-Ries im Jahre 2012 die Errichtung von jeweils drei Windrädern in dem Gebiet
beantragt hatten. Das Landratsamt hatte ihre Genehmigungsanträge abgelehnt, weil durch die geplanten Windkraftanlagen das Risiko einer Tötung der geschützten Vogelarten Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke wegen einer Kollision mit den Rotorblättern signifikant erhöht werde. Dabei hatte das Landratsamt nicht nur auf die von den Betreibern vorgelegten Artenschutzgutachten zurückgegriffen, sondern auch auf umfangreiches Material, insbesondere auf Videofilme, das Bürger aus dem Umfeld der geplanten Anlagen über die in dem Bereich vorkommenden Vögel erstellt hatten.

Das Gericht ist der Auffassung, dass die Ablehnung der Genehmigungsanträge durch das Landratsamt zu Recht erfolgt ist. Dessen Einschätzung, dass die beantragten Windräder eine Gefahr für die genannten geschützten Vogelarten darstellten,