Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Widerruf der Registrierung eines Inkassodienstleisters
Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Internetseite „www.probenheld.de“ und der App „Park & Collect“ war voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und die vorausgegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert. Die Antragstellerin ist ein Inkassounternehmen, das vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Bezug auf Inkassodienstleistungen in das Rechtsdienstleistungsregister […]