Verurteilung des Landes zum Beschluss über Klimaschutzkonzept: Urteilsgründe liegen vor
Sachverhalt Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) beschließt die Landesregierung im Jahr 2020 und danach alle fünf Jahre auf Basis von Monitoringberichten nach Anhörung von Verbänden und Vereinigungen ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept – IEKK -, das wesentliche Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes benennt. Das […]