Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der Kindertagespflege entscheiden
Die Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der Kindertagespflege entscheiden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin, eine Kindertagespflegeperson aus Bonn, hatte die Höhe der ihr zugebilligten laufenden Geldleistung (nach § 23 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – SGB VIII -) beanstandet. Diese Geldleistung setzt sich hauptsächlich aus einem Anerkennungsbetrag für die […]