Verwaltungsgericht entscheidet vorläufig zur Beobachtung der AfD durch bayerischen Verfassungsschutz
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2022 hat das Verwaltungsgericht München eine Zwischenentscheidung (sog. „Hängebeschluss“) zur Beobachtung des bayerischen Landesverbands der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) durch den Freistaat Bayern getroffen. Danach wird dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, gegenüber der Partei nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben. […]