Oberverwaltungsgericht bestätigt die Auflösung des Protestcamps auf Sylt
Mit Beschluss vom 12. September 2022 hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts die Beschwerde der beiden Versammlungsleiter des Protestcamps auf Sylt zurückgewiesen. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte am 6. September 2022 (Az. 3 B 80/22) ihre Eilanträge gegen die vom Kreis Nordfriesland verfügte Auflösung des Protestcamps abgelehnt. Der 4. Senat hat darauf abgestellt, dass gegen […]