Sanitätsorganisation muss Kosten der Feuerwehr für Unterstützung bei rettungsdienstlicher Aufgabe erstatten
Gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, wonach die Sanitätsorganisationen zum Ersatz der Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden können, wenn sie die Feuerwehr zur Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben anfordern, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Im Juli 2016 nahmen Rettungskräfte der Klägerin – eine Sanitätsorganisation – und die Freiwillige Feuerwehr […]