Vergnügungssteuersatzung der Stadt Königslutter am Elm ist wirksam
Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit drei Urteilen vom 24. Mai 2022 (Az. 9 KN 6/18, 9 KN 7/18 und 9 KN 74/18) Normenkontrollanträge gegen die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene „2. Nachtragssatzung der Satzung der Stadt Königslutter am Elm über die Erhebung von Vergnügungssteuern“ vom 21. Dezember 2017 abgelehnt. Mit […]