Biogasanlagenbetreiber sind nicht zur Vorhaltung eigener Lagerkapazitäten für ihre Gärrückstände verpflichtet, wenn sie deren düngerechtlich konforme landwirtschaftliche Verwertung durch vertragliche Vereinbarungen mit Dritten sicherstellen
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 21. April 2022 (Az.: 10 LC 247/20) festgestellt, dass die bestehende Verpflichtung der Klägerin zur Vorhaltung von Lagerkapazitäten entfällt, wenn sie durch schriftliche vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten sicherstellt, dass die das betriebliche Fassungsvermögen übersteigende Menge der von ihr erzeugten Gärrückstände entsprechend den Regelungen der […]