Kein verkaufsoffener Sonntag zum Frühlingsmarkt in Weilburg am 24. April 2022
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom gestrigen Tage dem Eilantrag einer Gewerkschaft und einer kirchlichen Arbeitnehmerbewegung entsprochen, indem er die aufschiebende Wirkung einer möglichen Klage dieser Antragstellerinnen gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Weilburg zur Öffnung von Verkaufsstellen in ihrem Stadtgebiet am kommenden Sonntag, dem 24. April 2022, anlässlich der Eröffnung des Frühlingsmarktes angeordnet hat. […]