Schießstand in Niederheimbach darf vorläufig weiter betrieben werden
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines Landwirts gegen einen Schießstand abgelehnt. Der Antragsteller ist Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen, die an die streitgegenständliche Schießanlage angrenzen. Es handelt sich um einen teilabgedeckten Schießstand mit einer Schussentfernung von 25 Metern. Hintergrund des Verfahrens ist eine seit mehreren Jahren andauernde Auseinandersetzung zwischen dem Antragsteller und dem beigeladenen Schützenverein. […]