Kategorie: Aktuell

Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

Das in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten ist rechtmäßig. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Speyer. Sie wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen […]