Verwaltungsgericht Münster: Abi-Feier durch Corona-Schutzverordnung NRW nicht generell verboten
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom heutigen Tag im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass eine am 22. August 2020 in Emsdetten geplante Abiturfeier mit 95 Personen zuzüglich DJ und Bewirtungspersonal durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in der ab dem 12. August 2020 gültigen Fassung nicht verboten ist. […]