Anordnung des Abbruchs eines baurechtswidrigen Wochenendhauses im Gebiet „Lettenhau“ der Gemeinde Magstadt ermessensfehlerhaft
Das hat die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit nunmehr bekanntgegebenen Urteil vom 28.08.2019 entschieden und die vom Landratsamt Böblingen verfügte Abbruchsanordnung aufgehoben (Az.: 15 K 11189/17). Die Kläger sind Eigentümer zweier mit jeweils einem Wochenendhaus bebauten Grundstücke, die sich im Bereich des Wochenendhausgebiets „Lettenhau“ befinden. Da diese baulichen Anlagen nicht den Anforderungen des Bebauungsplans […]