Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven
Die aufschiebende Wirkung von Klagen, die die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, die Stadt Oldenburg, mehrere Anwohner und ein kommunales Rechenzentrum gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 5. Juli 2019 zum Ausbau der Eisenbahnstrecke 1522 Oldenburg-Wilhelmshaven von Bahn-km 0,841 bis 9,722 erhoben haben, wird nicht angeordnet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 19. Dezember 2019 in […]