Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen
Die Weigerung eines Soldaten auf Zeit, aus religiösen Gründen Frauen die Hand zu geben, rechtfertigt seine Entlassung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger war seit 2015 Soldat auf Zeit. Im Jahr 2017 unterrichtete das Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darüber, dass über den Kläger Erkenntnisse […]