Kategorie: Aktuell

Nordrhein-westfälische Ersatzschulverordnung in Teilen unwirksam

Die Vorschriften der nordrhein-westfälischen Ersatzschulverordnung (ESchVO), durch die mit Wirkung zum 1. August 2020 die Bestimmungen für die Feststellung der Eignung von Lehrkräften an den Ersatzschulen des Landes neu gefasst worden sind, sind in wesentlichen Teilen unwirksam. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO entschieden. Nach § 102 Abs. […]