Agrarförderung: Keine anlasslose Pflicht zum Nachweis der Nutzungsberechtigung
Im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft – EULLa – (Programmteil „Vertragsnaturschutz Acker“) dürfen Nachweise über die Berechtigung der Nutzung bei tatsächlich bewirtschafteten Flächen nur in Zweifelsfällen angefordert werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Der Landkreis Mayen-Koblenz bewilligte dem Kläger auf Antrag für das Jahr 2022 Fördermittel aus […]