Eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung in Übergangsfällen
10.12.2013 Zum 1. Juli 2011 wurde die gesetzliche Mindestdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für das Entstehen eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts des ausländischen Ehegatten von zwei auf drei Jahre erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Erfordernis der dreijährigen Dauer auch für Ausländer gilt, die nach altem Recht zwar die Voraussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht […]