Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Besitz kinderpornographischer Materialien
13.02.2013 Der (private) Besitz kinderpornographischer Materialien stellt ein schwerwiegendes außerdienstliches Dienstvergehen dar und rechtfertigt die Entlassung eines Beamten auf Probe. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit nun bekannt gegebenem Urteil vom 16.01.2013 entschieden und die Klage eines Beamten auf Probe gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Der Kläger wurde im März 2007 in ein Beamtenverhältnis auf […]