Dienstunfall eines Lehrers bei Schnellballschlacht mit Schülern anerkannt
07.01.2013 Lässt sich ein Klassenlehrer beim Verlassen des Unterrichtsraums von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickeln und erleidet er dabei eine Augenverletzung, so ist dies ein Dienstunfall, für den ihm Unfallfürsorge zu gewähren ist, auch wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersagt. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit einem den Beteiligten […]