Verbot der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene rechtmäßig
19.12.2012 Das Bundesministerium des Innern hat zu Recht den Verein Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige verboten, weil sich dieser Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und seine Zwecke und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden, das in erster und letzter Instanz für Klagen zuständig ist, […]