Nicht jeder Fehler im Bewerbungsverfahren begründet einen Schadensersatzanspruch
29.11.2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass nicht jeder Fehler im Auswahlverfahren zu einem Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers führt. Im Streitfall hatten sich der Kläger und drei Mitbewerber auf die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht (OLG) beworben. Der Dienstherr setzte das Verfahren zunächst aus, um einem der Bewerber die Abordnung an […]