Verband Region Stuttgart: Festlegungen zum Einzelhandel im Regionalplan teilweise unwirksam
15.11.2012 Die Festlegung im Regionalplan des Verbands Region Stuttgart vom 22. Juli 2009, dass Einzelhandelsgroßprojekte bis auf eine Ausnahme (Grundversorgung) nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren zulässig sind, ist wegen Verstoßes gegen den Landesentwicklungsplan der Landesregierung vom 23. Juli 2002 (LEP 2002) unwirksam. Die weitere Festlegung über die Ansiedlung räumlich nahe beieinander liegende Einzelhandelsbetriebe („Agglomeration“) […]