Nicht strafbare politische Betätigung steht einer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht entgegen
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Freistaat Sachsen durch einen heute veröffentlichten Beschluss verpflichtet, einen früheren Unterstützer der rechtsextremen Szene in den juristischen Vorbereitungsdienst aufzunehmen Der Antragsteller begehrte im Wege des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Sachsen zum 1. November 2025. Er bewarb sich erstmals im Februar 2025 für den […]