Kategorie: Aktuell

Kostenerstattung der Pflegestellenorte nicht nur bei Fortführung einer vom Herkunftsjugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

Der gesetzliche Erstattungsanspruch der Pflegestellenorte ist nicht auf die Fälle einer fortgeführten Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beschränkt. Er erfasst auch Kosten, die ein Pflegestellenort für eine erstmalig oder erneut gewährte Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege aufgewendet hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der klagende Landkreis begehrt von der beklagten Stadt die […]