Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im Frühjahr 2020 rechtmäßig
Das von der Landesregierung in der Frühphase der Corona-Pandemie verhängte Verbot von Einreisen nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken war in der Zeit vom 2. April 2020 bis zum 18. April 2020 rechtmäßig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gestern entschieden und die Anträge eines Hamburger Rechtsanwalts auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme […]