Kategorie: Aktuell

Sondernutzungsgebühren für Abstellen von E-Scootern zulässig, pauschale Jahresgebühr aber rechtswidrig

Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum im sogenannten Free-Floating-System darf die Stadt Köln von den Betreibern Sondernutzungsgebüh­ren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist hingegen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungs­gericht mit Beschluss vom 26.10.2023 im Hauptsacheverfahren entschieden und damit seinen Eilbeschluss vom 11.05.2023 bestätigt (vgl. die […]