Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als „Verdachtsfall“
Das Oberverwaltungsgericht hat heute den erneuten Eilantrag der AfD-Bundespartei auf Untersagung der Einstufung als „Verdachtsfall“ abgelehnt, weil das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 bereits rechtskräftig über einen identischen Eilantrag entschieden hat. Damit darf die AfD bis zu einer Entscheidung in dem beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren einstweilen weiterhin durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall nach […]