Verbandsklage gegen Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans zulässig
Eine anerkannte Umweltvereinigung ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berechtigt, die behördliche Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans gerichtlich anzufechten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der BUND Baden-Württemberg e.V. wendet sich gegen die Verbindlichkeitserklärung eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplans für einen Teil der Altlastenfläche „Kessler-Grube“ in Grenzach-Wyhlen (Baden-Württemberg) durch das Landratsamt Lörrach. Der Sanierungsplan wurde im Auftrag der beigeladenen […]