Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Bebauungsplan zur Verlagerung und Erweiterung der Gesamtschule Kaarst-Büttgen wirksam
Der Bebauungsplan Nr. 105 „Gesamtschule Riskeskirchweg“ – Büttgen der Stadt Kaarst, der die Grundlage dafür schaffen soll, die nach Aufgabe der Haupt- und Realschule gegründete Gesamtschule an der Hubertusstraße an den nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Büttgen zu verlagern, ist wirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und den Normenkontrollantrag eines in unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen […]