Verbot des Islamischen Kulturvereins Nuralislam e. V. rechtmäßig
Das Verbot des Islamischen Kulturvereins Nuralislam e. V. mit Sitz in Dortmund ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht, welches für Vereinsverbotsverfahren erstinstanzlich zuständig ist, heute entschieden und die Klage des Vereins auf Aufhebung der Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes NRW vom 01.02.2022, bekanntgegeben am 10.03.2022, abgewiesen. Zur Urteilsbegründung hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts […]