Naturfriedhof „Schlosswald Regental“Verwaltungsgericht Regensburg bejaht Zahlungsanspruch
Das Verwaltungsgericht hat mit Zwischenurteil über den Grund vom 16. September 2026 entschieden, dass der Schlosswald GmbH dem Grunde nach ein gesetzlicher Erstattungsanspruch für in der Vergangenheit durch sie erbrachte Leistungen auf dem Naturfriedhof gegen die Stadt Nittenau zusteht. Über die Höhe des Erstattungsanspruchs ist noch nicht entschieden. Die Stadt Nittenau ist Trägerin des Naturfriedhofs […]